EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Eventuelle Forderung aus Besserungsschein verschiebt sich nach 2024 Berlin, 15. Dezember 2023 – The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) gibt bekannt, dass sich eventuelle Forderungen aus einem Besserungsschein in das Jahr 2024 verschieben. Am 14. Dezember 2023 hat der Gemeinderat von Grünheide die Satzung für den Bebauungsplan 57 (GreenWorkPark Grünheide) beschlossen. Damit sind die formalen Voraussetzungen für das Entstehen einer Forderung aus dem Besserungsschein Hangelsberg erfüllt. Wegen der Komplexität der Materie halten es die Vertragsparteien nach einer ersten Abstimmung für ausgeschlossen eine endgültige Einigung noch in diesem Geschäftsjahr zu erzielen. Es wird eine Einigung im ersten Quartal des Jahres 2024 angestrebt. Dabei ist derzeit nicht absehbar, in welchem Umfang hieraus für die The Grounds Real Estate AG eventuell Forderungen erwachsen könnten. Die Umsatz- und Gewinnerwartungen reduzieren sich aus dieser in diesem Jahr nicht realisierten Transaktion damit um rund 4,5 Mio. EUR beim Umsatz und rund 3,73 Mio. EUR beim Ergebnis (EBIT).
Dem stehen mögliche Ergebnisbeiträge aus einem Verkauf entgegen. Die The Grounds Real Estate AG befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über den Verkauf einer mehrheitlichen Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft. Dieser Verkauf ist nicht Bestandteil der Jahresplanung 2023 gewesen, die Basis der Guidance war. Dieser mögliche Verkauf hätte voraussichtlich erhebliche positive Effekte auf den Umsatz und das Ergebnis des Jahres 2023. Es erfolgt ein update der guidance, sobald Klarheit über das Zustandekommen dieses Verkaufs besteht.
Unternehmenskontakt: The Grounds Real Estate Development AG Jacopo Mingazzini, Vorstand Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin T. +49 (0) 30 2021 6866 F. +49 (0) 30 2021 6849 E-Mail: info@tgd.ag Web: www.thegroundsag.com
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | The Grounds Real Estate Development AG |
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1798359 16.12.2023 CET/CEST
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