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pferdewetten.de AG · ISIN: DE000A2YN777 · EQS - Unternehmens-News (113 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1867799
26 März 2024 03:53PM

Verschiebung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2023 auf 30. April 2024 // Bestätigung der Umsatz- und Ertragserwartungen 2023


EQS-News: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
pferdewetten.de AG: Verschiebung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2023 auf 30. April 2024 // Bestätigung der Umsatz- und Ertragserwartungen 2023

26.03.2024 / 15:53 CET/CEST
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pferdewetten.de AG: Verschiebung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2023 auf 30. April 2024 // Bestätigung der Umsatz- und Ertragserwartungen 2023

 

Düsseldorf, 26. März 2024 – Die pferdewetten.de AG verschiebt die bisher für den 28. März 2024 angekündigte Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023. Die Jahresabschlüsse werden nunmehr am 30. April 2024 und damit auch weiterhin innerhalb der gesetzlich geforderten Fristen veröffentlicht. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass dem erst am 11. März 2024 berufenen neuen Finanzvorstand ausreichend Zeit gegeben werden soll, sich in maßgebliche Sachverhalte zur Beurteilung des Konzern- und Jahresabschlusses einzuarbeiten. Gleichzeitig soll die noch nicht vollständig vollzogene Kapitalerhöhung 2024, soweit angezeigt, in den Abschlüssen berücksichtigt werden. Die Verschiebung hat damit insbesondere prozessuale, aber keine bewertungstechnischen Gründe. Die bisher kommunizierten Umsatz- und Ertragserwartungen 2023 haben unverändert Bestand.

Pierre Hofer, CEO der pferdewetten.de AG: „Mein neuer Kollege Mark Schiedel ist als CFO gerade zwei Wochen im Unternehmen und muss direkt den Jahres- und Konzernabschluss 2023 mitverantworten. Da ist es durchaus angezeigt, dass wir uns im Sinne aller Stakeholder etwas mehr Zeit nehmen, um sämtliche Sachverhalte für Jahresabschlüsse intensiv zu besprechen. Uns bleibt es aber ein unbedingtes Anliegen, unseren Aktionären dennoch innerhalb der gesetzlichen Frist – also bis zum 30. April – die testierten Jahresabschlüsse 2023 zur Verfügung zu stellen.“

 

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