Directors Dealings
Bei Director Dealings handelt es sich um Eigengeschäfte von Führungskräften, die nach Art. 19 MAR meldepflichtig sind. Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Darüber hinaus ist die Kenntnis über solche Geschäfte für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben. Bei den hier dargestellten Informationen handelt es sich um Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
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