Douglas AG · ISIN: DE000BEAU7Y1 · Directors Dealings
Insider Transaction Snapshot

Douglas AG

Directors Dealings: 23. Dezember 2024
Meldepflicht ausgelöst durch: Langer, Mark Alexander
Handelsvolumen: 196.970,00 EUR
Art: Kauforder

Die gemeldete Insider-Transaktion wurde von Langer, Mark Alexander am 20. Dezember 2024 durchgeführt. Ausgeführt wurde die Order am Handelsplatz XETRA. Das Handelsvolumen des Geschäftes belief sich auf 196.970,00 EUR, welches einem durchschnittlichen Kurs von 19,50 EUR entspricht. Bei dem Engagement handellte es sich um eine Kauforder.

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Directors Dealings

Bei Director Dealings handelt es sich um Eigengeschäfte von Führungskräften, die nach Art. 19 MAR meldepflichtig sind. Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Darüber hinaus ist die Kenntnis über solche Geschäfte für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben. Bei den hier dargestellten Informationen handelt es sich um Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. 

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Neu: Directors Dealings i/o
10 April 2024
Dermapharm Holding SE: Die Insider-Transaktion wurde am 10. April 2024 veröffentlicht. Die Meldepflicht wurde aufgrund des Bezugs zu einer Aufsichtsratsposition ausgelöst.

Datum der Transaktion: 10. April 2024,

Die meldepflichtige Insider-Transaktion wurde durch Beier, Wilhelm ausgelöst Das Handelsgeschäft erfolgte am 5. April 2024 Das aggregierte Handelsvolumen betrug 1.980.000,00 EUR, und wurde aufgrund eines Durchschnittskurses von 33,00 EUR ermittelt. Bei dem Geschäft handelte sich um eine Kauforder.

Dermapharm Holding SE
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Wichtiger Hinweis:
Die hier dargestellten Informationen werden in der Regel ein Mal pro Tag aktualisiert. Sofern Sie Insider Informationen/ Director Dealings in Ihre täglichen Anlageentscheidungen einbeziehen und dabei auf zeitkritische Parameter bei der Umsetzung der Handelsstrategie eine Rolle spielen, können Sie über ein entsprechende Abfragen bei der BaFin oder durch Monitoring der EQS-News untertägige Veröffentlichungen einsehen. 


Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten:

https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/InformationspflichtenEmittenten/DirectorsDealings/directorsdealings_node.html https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2016/Kapitel5/Kapitel5_2/Kapitel5_2_4/kapitel5_2_4_node.html https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Marktmissbrauch/Insiderueberwachung/insiderueberwachung_node.html https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2017/Kapitel5/Kapitel5_2/Kapitel5_2_4/kapitel5_2_4_node.html https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/DirectorsDealings/directorsdealings_node.html