KION GROUP AG

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KION GROUP AG
GICS: 20106010 · Sektor: Industrial trucks · Sub-Sektor: -
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KION GROUP AG
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FÜR INVESTOREN
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Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Eins Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
13.08.2024 Marshall Wace LLP 0,71% 11
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
13.08.2024 Marshall Wace LLP 0,71% 11
15.03.2024 Qube Research & Technologies Limited 0,44% 48
01.08.2023 BlackRock Investment Management (UK) Limited 0,47% 26
01.03.2023 Capital Fund Management SA 0,49% 6
03.01.2023 WorldQuant, LLC 0,48% 10
02.12.2022 Mirabella Financial Services LLP 0,48% 5
30.11.2022 Millennium International Management LP 0,00% 3
11.11.2022 Sandbar Asset Management 0,49% 17
08.11.2022 Citadel Advisors LLC 0,46% 4
04.12.2020 GUEVOURA FUND 0,46% 2
11.09.2020 AKO Capital LLP 0,35% 14
20.03.2020 Millennium Capital Partners LLP 0,45% 6
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Informationen zu Product Placements
Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.