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Raiffeisen Bank International AG · ISIN: AT0000606306 · EQS - adhoc-News (36 Veröffentlichungen)
Relevanz: Österreich · Primärmarkt: Österreich · EQS NID: 2174486
24 Juli 2025 06:56PM

Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus


EQS-Ad-hoc: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus

24.07.2025 / 18:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus
  • Angepasste Risikobewertung durch den RBI-Vorstand führt zur Ausbuchung der erwarteten Erlöse aus der Klage der RBI gegen Rasperia
  • RBI-Vorstand weiterhin davon überzeugt, dass die Klage gegen Rasperia in Österreich auf einer starken rechtlichen Grundlage steht
  • Keine Auswirkung auf den RBI-Konzern ohne Russland

Wien, 24. Juli 2025. Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat heute entschieden, die erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der Ansprüche der RBI in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia Trading Limited („Rasperia“) in Höhe von EUR 1,2 Milliarden im zweiten Quartal 2025 auszubuchen.

In ihrem Konzernabschluss 2024 hat die RBI die Schadenersatzforderung von Rasperia in Höhe von EUR 2,044 Milliarden, die ein russisches Gericht Rasperia zugesprochen hatte, mit den erwarteten Erlösen aus der Vollstreckung ihrer Ansprüche in die österreichischen Vermögenswerte der Rasperia verrechnet, was zu einer Rückstellung in Höhe von EUR 840 Millionen führte.
Die heutige Entscheidung berücksichtigt die Einbeziehung der RBI in den Antrag von Rasperia auf Erlassung einer Unterlassungsverfügung (Anti-Suit Injunction), die Chancen, diese abzuwenden, und die daraus resultierende Verzögerung bei der Einreichung der Klage der RBI gegen Rasperia in Österreich. Daher kam der Vorstand zu dem Schluss, dass die strengen Kriterien der International Financial Reporting Standards für die Bilanzierung der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der Ansprüche gegen Rasperia nicht mehr erfüllt sind.
Trotz der geänderten Bilanzierung bleibt die rechtliche Beurteilung der Schadenersatzforderung der RBI unverändert. Der RBI-Vorstand ist weiterhin davon überzeugt, dass die Schadenersatzforderung gegen Rasperia in Österreich und deren Vollstreckung in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia auf einer starken rechtlichen Grundlage stehen.

Die Ausbuchung der erwarteten Erlöse wird keine Auswirkungen auf das Halbjahresergebnis 2025 und die Kapitalquote des angepassten RBI-Konzerns ohne Russland haben.



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John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor & Media Relations
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