EQS-News: Lenzing AG
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Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR
Lenzing – Der Vorstand der Lenzing Aktiengesellschaft („Lenzing“ oder die „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine vollständig garantierte Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten für bestehende Aktionäre durchzuführen, um einen Bruttoerlös von rund EUR 400 Mio. zu erzielen (das „Angebot“). Der Emissionserlös wird zur Stärkung der Bilanz- und Liquiditätsposition der Gesellschaft und zur Schaffung zusätzlicher Flexibilität im Hinblick auf die Finanzierungsstrategie der Gesellschaft sowie zur Unterstützung ihres strategischen Fahrplans verwendet. „Die Kapitalerhöhung gibt uns den Spielraum, die allmähliche Erholung des Marktes für Lenzing zu nutzen, die Effizienz zu steigern und die Umsetzung unserer Unternehmensstrategie ‚Better Growth‘ zu unterstützen, um ein nachhaltiges, cash-generierendes, profitables Wachstum zu erzielen. Die Tatsache, dass sich unsere Kernaktionärin, die B&C Gruppe, voll an der Kapitalerhöhung beteiligt, ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt setzen und auch ein starkes Signal an den Kapitalmarkt senden“, so Stephan Sielaff, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe. „Mit der Kapitalerhöhung stärken wir die finanzielle Position des Unternehmens. Dieser proaktive Ansatz verschafft uns finanzielle Flexibilität, die die Grundlage für strategisches Wachstum ist und die Widerstandsfähigkeit von Lenzing stärkt. Es ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Bilanz in Kombination mit verschiedenen operativen Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität und zur Verringerung des Verschuldungsgrads im weiteren Verlauf“, fügt Nico Reiner, Finanzvorstand der Lenzing Gruppe, hinzu. Hintergrund des Angebotes Die Entscheidung, das Angebot zu starten, folgt auf eine umfassende Überprüfung der Kapitalstruktur von Lenzing, die nach den schwierigen Marktbedingungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 eingeleitet wurde. Während die Ergebnisse der Gesellschaft im ersten Quartal 2023 Anzeichen einer Erholung gezeigt haben und Lenzing für den Rest des Jahres 2023 weitere signifikante Verbesserungen erwartet, ist der Vorstand der Ansicht, dass es umsichtig ist, proaktiv die Flexibilität zu maximieren, die finanzielle Position der Gesellschaft zu stärken und die Umsetzung der „Better Growth“-Strategie der Gesellschaft zu unterstützen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Laufe der Jahre 2022 und 2023 mehrere operative Maßnahmen umgesetzt, darunter:
Dementsprechend bestätigt Lenzing seine EBITDA-Prognose von EUR 320 bis 420 Mio. und verbessert gleichzeitig sein Cashflow-Profil für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr. Um das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten proaktiv zu steuern und weiter zu optimieren, hat Lenzing mit einigen Kreditgebern eine unverbindliche Grundsatzvereinbarung über die Verlängerung der Fälligkeit bestimmter Kredite um zwei Jahre getroffen, so dass EUR 249 Mio. an Kapital und Zinsen, die derzeit zwischen Dezember 2023 und Juni 2025 fällig sind, zu bestimmten späteren Zeitpunkten fällig werden. Die Verlängerungen stehen unter dem Vorbehalt der Verhandlung und Unterzeichnung der endgültigen Dokumentation durch die jeweiligen Kreditgeber und dem Konzern. Langfristig strebt die Gesellschaft einen Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden / EBITDA) von <2,5x an. Wesentliche Bedingungen des Angebotes Das Angebot führt zur Ausgabe von 12.068.180 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 (die „Neuen Aktien“) zu einem Bezugspreis von EUR 33,10 je Neuer Aktie (der „Bezugspreis“), was einem Abschlag von 35,9% auf den TERP (theoretischer Preis ohne Bezugsrechte) auf Basis des Schlusskurses der Lenzing Aktie am 15. Juni 2023 entspricht. Der Bruttoerlös aus dem Angebot wird sich auf rund EUR 400 Mio. belaufen. Jeder Aktionär von Lenzing erhält für jede Lenzing Aktie, die er am 16. Juni 2023 um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit hält, ein Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis beträgt 11 zu 5, sodass die Aktionäre (bzw. die Inhaber von Bezugsrechten) berechtigt sind, für je 11 bestehende Aktien (bzw. für die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten) 5 Neue Aktien von Lenzing zu beziehen. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte gibt es keine Entschädigung; die Bezugsrechte sind jedoch übertragbar und können während dem unten angegebenen Handelszeitraum am Amtlichen Handel der Wiener Börse gehandelt werden. Ein bestehender Aktionär hat auf sein Recht auf vier Bezugsrechte verzichtet, um ein gerades Bezugsverhältnis zu gewährleisten. Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder Inhabern von Bezugsrechten bezogen werden, werden ausgewählten institutionellen und anderen qualifizierten Anlegern gemäß den anwendbaren Ausnahmeregelungen für Privatplatzierungen zum Kauf angeboten, wobei der Angebotspreis bei einer solchen Privatplatzierung mindestens dem Bezugspreis entspricht. Underwriting Das Angebot wird vorbehaltlich bestimmter Bedingungen von einem Bankenkonsortium bestehend aus J.P. Morgan SE, Morgan Stanley Europe SE, BNP PARIBAS und UniCredit Bank AG als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, Erste Group Bank AG als Joint Bookrunner und COMMERZBANK Aktiengesellschaft und Raiffeisen Bank International AG als Co-Lead Manager (die „Manager“) vollständig gezeichnet. Zeichnungsverpflichtung Die B&C Gruppe, die indirekt 52,25% des Grundkapitals von Lenzing hält, hat sich verpflichtet, im Rahmen des Angebots anteilig zu ihrer Beteiligung 6.305.315 Neue Aktien zum Bezugspreis (entspricht rund EUR 209 Mio.) zu beziehen. Vorläufiger Zeitplan für das Angebot Vorbehaltlich der Veröffentlichung des von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekts werden die Neuen Aktien den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG unter Einschaltung der Erste Bank Group AG als Bezugsstelle während der Bezugsfrist, die voraussichtlich von Mittwoch, 21. Juni 2023 (einschließlich) bis zum 5. Juli 2023 (einschließlich) läuft, angeboten. Die Bezugsrechte werden am Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A35PJ0 vom 21. Juni 2023 (einschließlich) bis zum 29. Juni 2023 (einschließlich) gehandelt. Die bestehenden Lenzing Aktien werden ab dem 19. Juni 2023 „ex Bezugsrecht“ gehandelt. Die Abwicklung und Lieferung sowie der Handel der Neuen Aktien unter der bestehenden ISIN AT0000644505 im Segment Prime Market der Wiener Börse wird voraussichtlich am 10. Juli 2023 beginnen, vorbehaltlich der Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch. Das Recht, das Angebot zu beenden, bleibt vorbehalten. Lock-up-Vereinbarungen Nach dem Angebot unterliegen die Gesellschaft sowie die Mehrheitsaktionärin von Lenzing, B&C KB Holding GmbH und die B&C Ares Holding GmbH, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen einem 6-monatigen Lock-up. Wichtiger Hinweis Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder andere Jurisdiktionen, in denen eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung gesetzlich unzulässig ist. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt. Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der „Order”), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und anderen Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen” bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen. In jedem EWR-Mitgliedsstaat außerhalb Österreichs, richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger” in diesem Mitgliedsstaat im Sinne des Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung”). Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten und von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Wertpapierprospektes, dessen Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden werden soll. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospektes erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die FMA voraussichtlich am 16. Juni 2023 veröffentlicht und in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft (https://www.lenzing.com/kapitalerhoehung-2023) zur Verfügung gestellt. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft, Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Österreich, während der üblichen Geschäftszeiten erhältlich. Stabilisierung / EU Verordnung 2014/596 / EU Verordnung 2016/1052 / Österreichisches Recht Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in welcher Jurisdiktion auch immer dar. Informationen in der Mitteilung Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand kann sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit verlassen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können sich ändern. Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich vor einer Anlageentscheidung in Bezug auf die Wertpapiere, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, vergewissern, dass sie die Risiken, die im gegebenenfalls veröffentlichten Wertpapierprospekt dargelegt werden, vollständig verstehen und akzeptieren. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung für ein mögliches Angebot dar. Der Wert von Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten einen professionellen Berater konsultieren, um zu prüfen, ob ein mögliches Angebot für die betreffende Person geeignet ist. Keine der hierin enthaltenen Informationen stellt eine Anlage-, Steuer-, Finanz-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar oder sollte als solche ausgelegt werden. Bestimmte Zahlenangaben in dieser Mitteilung, einschließlich finanzieller, statistischer und betrieblicher Informationen, wurden gerundet. Aufgrund der Rundung können die Summen der in dieser Bekanntmachung dargestellten Daten geringfügig von den tatsächlichen Summen dieser Zahlenangaben abweichen. Prozentsätze in Tabellen können gerundet sein und sich dementsprechend nicht auf 100% aufaddieren. Zukunftsgerichtete Aussagen Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Worte „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, „Ziel“ oder „Zielunternehmen“ oder der Verneinung dieser Worte oder anderer Variationen dieser Worte oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweist. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Werten abweichen. Die Gesellschaft und die Banken sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen zu aktualisieren und werden diese auch nicht öffentlich aktualisieren oder revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Informationen für Vertriebshändler MiFID II Produkt-Governance / Zielmarkt Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung („MiFID II“); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Bezugsrechte auf die neuen Aktien und die neuen Aktien (zusammen die „Wertpapiere“) einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere sind: (i) mit einem Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die Zielmarktbewertung). Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertriebsunternehmen beachten, dass: (i) der Kurs der Wertpapiere sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und (iii) eine Anlage in die Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in die Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen. Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. UK MiFIR Produkt-Governance / UK Zielmarkt Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen des Kapitels 3 des Handbuchs „Product Intervention and Product Governance Sourcebook“ der FCA (die „UK Produkt-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der UK Produkt-Governance-Anforderungen) in Bezug darauf haben könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, welche die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils als Kunden wie in Absatz 3 des FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook definiert, erfüllen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtlich nach Vertriebskanäle geeignet sind (die „UK Zielmarktbewertung“). Ungeachtet der UK Zielmarktbewertung werden Vertreiber (für Zwecke der UK Produkt-Governance-Anforderungen) darauf hingewiesen, dass der Kurs der Wertpapiere sinken kann und Anleger und Investoren ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren könnten; die Wertpapiere kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die UK Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot. Zudem wird festgehalten, dass unabhängig von der UK Zielmarktbewertung, die Manager nur an solche Anleger vermitteln, die die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (außer im Bezug an das öffentliche Angebot an bestehende Aktionäre und Investoren in Österreich durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospekt das von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt und bei ihr hinterlegt wurde. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung für das Vereinigte Königreich (a) weder eine Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke von Abschnitt 9A bzw. 10A des Handbuchs „Conduct of Business Sourcebook“ der FCA (b) noch eine Empfehlung an einen Anleger, eine Gruppe von Anlagern oder bisherige Aktionäre der Gesellschaft zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere darstellt. Jeder Vertreiber, der den UK Product-Governance-Anforderungen unterliegt, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Die Rolle der Manager Jeder der Manager handelt im Zusammenhang mit der potenziellen Kapitalerhöhung ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere Person. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die potenzielle Kapitalerhöhung betrachten und sind ausschließlich gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren jeweiligen Kunden gebotenen Schutz zu gewähren oder eine Beratung im Zusammenhang mit der potenziellen Kapitalerhöhung, dem Inhalt dieser Mitteilung oder in dieser Mitteilung beschriebenen Rechtsgeschäften, Vereinbarungen oder sonstigen Angelegenheiten zu erteilen. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere können die Manager und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere selbst erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere Wertpapiere der Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft oder sonstigen Anlagen handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen in dieser Mitteilung darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben, angeboten, gezeichnet, erworben oder platziert werden oder in sonstiger Weise mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen Handel durch jeder der Manager oder deren jeweilige verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus können bestimmte Manager oder ihre verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese Manager (oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Manager und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen. Weder die Manager noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder eine Haftung für oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch implizit, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung weggelassen wurden) oder irgendeine Information in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder mit ihr verbundenen Unternehmen, weder schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und unabhängig davon, wie sie übertragen oder zur Verfügung gestellt werden, oder für Verluste, die sich in welcher Form auch immer aus irgendeiner Nutzung dieser Mitteilung ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen. Die Manager können eine Koordinationsvereinbarung (coordination agreement) abschließen um jede Position zu verwalten, die sich aus einer Realisierung ihrer Übernahmeverpflichtung ergeben könnte.
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16.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Lenzing AG |
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Indizes: | ATX |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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