EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Sonstiges Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange ams OSRAM veröffentlicht Zeitplan für die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 und erwartet den ersten Handelstag der neuen Aktien am 30. September 2024
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (24. September 2024) -- ams OSRAM veröffentlicht Zeitplan für die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 und erwartet den ersten Handelstag der neuen Aktien am 30. September 2024. Auf der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 beschlossen die Aktionäre von ams OSRAM die vorgeschlagene Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1. Die Aktienzusammenlegung wurde heute (24. September 2024) entsprechend in das österreichische Firmenbuch eingetragen . Heute veröffentlicht ams OSRAM den Zeitplan für die Aktienzusammenlegung:
Durch die Aktienzusammenlegung werden 10 bestehende, auf den Inhaber lautende, Stückaktien in 1 auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt. Daraus folgend ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 998.443.940 in 99.844.394 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Zusammenlegung von Aktien kann zu Bruchteilen von neuen Aktien führen. Dies ist der Fall, wenn die Aktionäre am 27. September 2024 nach Börsenschluss eine Anzahl von ams OSRAM-Aktien halten, die nicht durch 10 (oder ein Vielfaches davon) teilbar ist. Bruchteile werden abgerundet und die Aktionäre erhalten einen Barausgleich (in CHF) für ihre Bruchteile an ams OSRAM-Aktien. Der Spitzenausgleich wird durch den Verkauf der überschüssigen Alt-Aktien durch die Depotbanken finanziert. Der Betrag richtet sich nach dem Marktpreis der neuen Aktien und dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis zu diesem Zeitpunkt. Die neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung ausgegeben werden, erhalten eine neue internationale Wertpapierkennnummer (ISIN), während die bestehenden Aktien, die vor der Aktienzusammenlegung gehalten wurden, gelöscht werden. Die ams OSRAM-Aktionäre werden von ihrer Depotbank über die Durchführung der Aktienzusammenlegung informiert. Weitere Informationen zur Aktienzusammenlegung finden Sie in den Q&A, die auf der ams OSRAM Website veröffentlicht sind (Link).
Wichtiger Hinweis: Diese Veröffentlichung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen, oder an eine Person an die, ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen US-amerikanische, australische, japanische oder andere geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die Aktien der ams OSRAM sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933, in seiner geänderten Fassung (der „Securities Act”) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder lokalen Wertpapiergesetzen registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act und anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika hat nicht stattgefunden. Diese Bekanntmachung stellt weder einen Prospekt im Sinne der Artikel 35 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (“FIDLEG”) noch ein öffentliches Angebot im Sinne des FIDLEG dar und soll unter keinen Umständen als solches verstanden werden. Diese Mitteilung kann Aussagen über ams OSRAM (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die "Gruppe") oder die Gruppe enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an", "glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird", "kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele bzw. Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das Wachstum und die Strategien der Gesellschaft oder der Gruppe. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen, Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum, wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends, Entwicklungen der Märkte der Gesellschaft oder der Gruppe; und die Stärke der Wettbewerber der Gesellschaft oder eines anderen Mitglieds der Gruppe. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, Daten aus den Aufzeichnungen der Gruppe und andere Daten, die von Dritten verfügbar sind. Obwohl die Gruppe davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle der Gruppe liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder der Gruppe oder der Branche erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in dieser Bekanntmachung durch solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Die Gruppe lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um etwaige Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen der Gruppe oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Gewährleistung dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten wird oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht wird. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise berücksichtigt werden und es sollte nicht auf sie vertraut werden.
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24.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ams-OSRAM AG |
Tobelbader Straße 30 | |
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Österreich | |
Telefon: | +43 3136 500-0 |
E-Mail: | investor@ams-osram.com |
Internet: | https://ams-osram.com/ |
ISIN: | AT0000A18XM4 |
WKN: | A118Z8 |
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1993829 24.09.2024 CET/CEST
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