EQS-Ad-hoc: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Schlagwort(e): Börsengang Veröffentlichung: 30.01.2023 15:15 Quelle AUSTRIACARD HOLDINGS AG Stichwörter: Börsezulassung, grenzüberschreitende Verschmelzung
Wien, am 30.01.2023 Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse, Beschlussfassung über die grenzüberschreitende Verschmelzung der INFORM P. LYKOS HOLDINGS S.A. auf die AUSTRIACARD HOLDINGS AG Zulassung der Aktien der AUSTRIACARD HOLDINGS AG zum Amtlichen Handel der Wiener Börse Voraussichtlich erster Handelstag: 27.03.2023 Mit Bescheid der Wiener Börse AG vom 30.01.2023 wurden (i) 16.862.067 auf Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1 der AUSTRIACARD HOLDINGS AG („Gesellschaft“) und (ii) 1.314.867 auf Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1, welche im Zusammenhang mit der aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung der INFORM P. LYKOS HOLDINGS S.A. („INFORM“) als übertragende Gesellschaft auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft resultierenden Kapitalerhöhung ausgegeben werden, zum Amtlichen Handel der Wiener Börse AG zugelassen. Der erwartete erste Handelstag wird ein Tag kurz nach Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung der INFORM auf die Gesellschaft und Ausgabe der jungen Aktien der Gesellschaft an die Aktionäre der INFORM und voraussichtlich der 27.03.2023 oder ein Tag um dieses Datum sein („Handelstag“). Bis zum Handelstag findet keine Aufnahme des Handels statt. Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem Handelstag im Segment prime market der Wiener Börse AG sowie im Segment Main Market der Athener Börse (ATHEX) jeweils unter dem Code „ACAG“ (ISIN: AT0000A325L0) gehandelt. Der Referenzpreis wurde vom Vorstand der Gesellschaft mit EUR 13,42 pro Aktie festgelegt und basiert auf einer Fairness Opinion der PwC Advisory Services GmbH vom 15.12.2022 zum Umtauschverhältnis der grenzüberschreitenden Verschmelzung. Beschlussfassung über die grenzüberschreitende Verschmelzung der INFORM P. LYKOS HOLDINGS S.A. auf die AUSTRIACARD HOLDINGS AG Die außerordentliche Hauptversammlung der INFORM und die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft haben am 30.01.2023 weiters jeweils die grenzüberschreitende Verschmelzung der INFORM als übertragende Gesellschaft auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft beschlossen. Mit Rechtswirksamkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung werden den (ehemaligen) Anteilsinhabern der INFORM insgesamt 1.314.867 auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft gewährt, welche im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft neu ausgegeben werden. Die Rechtswirksamkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung wird bis zum 21.03.2023 erwartet.
Disclaimer: Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft, noch eine Finanzanalyse noch eine auf Wertpapiere der Gesellschaft bezogene Beratung oder Empfehlung dar. Diese Mitteilung stellt weiters keine Werbung in Österreich im Sinne von Artikel 2(k) der Prospektverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen oder eine Werbung außerhalb Österreichs dar und stellt weiters keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung dar. Daher sollten Anleger die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nur auf der Grundlage der Informationen erwerben, die im Prospekt enthalten sind, der von der AUSTRIACARD HOLDINGS AG im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel und der Notierung der Aktien am ATHEX und der VSE im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung veröffentlicht wurde. Diese Mitteilung ist nicht zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verteilung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s), Japan(s) oder darüber hinaus Ländern, in denen die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verteilung rechtswidrig bzw nur nach Durchführung von Genehmigungsverfahren nach den dort anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässig wäre, bestimmt. Diese Mitteilung darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden.
Aussender: AUSTRIACARD HOLDINGS AG Lamezanstraße 4-8 1230 Wien Österreich Ansprechpartner: Mag. Markus Kirchmayr Tel.: +43 1 61065 - 384 E-Mail: markus.kirchmayr@austriacard.at Website: www.austriacard.com ISIN(s): AT0000A325L0 Börse(n): Amtlicher Handel in Wien
30.01.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | AUSTRIACARD HOLDINGS AG |
Lamezanstraße 4-8 | |
1230 Wien | |
Österreich | |
E-Mail: | ac.contact@austriacard.com |
Internet: | https://www.austriacard.com/ |
ISIN: | AT0000A325L0 |
WKN: | A3D5BK |
EQS News ID: | 1546743 |
Notierung vorgesehen, intended to be listed; |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
1546743 30.01.2023 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.