DGAP-News: Bayhorse Silver Inc.
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - Donnerstag, 15. Oktober 2020) - Bayhorse Silver Inc. (TSXV: BHS) (das "Unternehmen" oder "Bayhorse") ist zufrieden mit den ersten Ergebnissen der jüngsten Due-Diligence-Probenahme auf dem Harrison Gold Project in Harrison, BC. Das Unternehmen unternimmt nun ein größeres metallurgisches Programm zur Probentnahme aus der Zone RN unter der Aufsicht von John Jewitt, P.Eng., Dr. Stewart Jackson, P.Geol, und Carl Von Einsiedel, P.Geol. Die Proben werden an Met-Solve Metallurgical Labs, Langley, BC für Gravitationsgewinnungstests eingesandt. Die Goldgewinnungsarbeiten von Harrison erfolgen parallel zur laufenden Förderung von silberreichem Konzentrat in der Flotationsanlage der Silbermine Bayhorse in Idaho, USA. Ziel der vorgeschlagenen metallurgischen Arbeiten ist, die von Bear Mountain aus der Zone RN gemeldeten Ergebnisse des GRG-Tests (mittels Gravitation gewinnbares Gold) zu bestätigen, bei dem das Verbundmaterial mit einer Rückgewinnung von 90,7 % und einem endgültigen Konzentrationsgehalt von 1,088 g/t Au bei einem berechneten Kopfgehalt von 43,2 g/t Au gut auf die Gravitationskonzentration reagierte. (BMGM, 2020). Die Mineralisierung bei Harrison besteht aus durch Zerkleinerung aufschließbare Goldkörner (von 0,2 bis 2,0 mm Größe) innerhalb von Quarzadern mit einer Breite von weniger als einem Zentimeter bis zu mehreren Dezimetern. Die Tests werden die erforderlichen Informationen für den Entwurf einer Pilotanlage zur Verarbeitung des mineralisierten Gesteins liefern. Zu dessen Gewinnung wird derzeit ein genehmigtes Massenprobenahme- und Off-Site-Verarbeitungsprogramm für die historischen RN-Minenanlagen geplant. Das erste Diamantbohrprogramm von Harrison wird voraussichtlich in der ersten Novemberwoche beginnen und auf die gemeldeten historischen Bohrlöcher abzielen, um deren Abschnitte und Goldgehalte zu bestätigen. Historischer Bohrkernabschnitt aus dem Bohrprogramm von Bema/Kerr Addison Der unabhängige geologische Berater des Unternehmens, Dr. G.E. Ray, P. Geol., der fünf geologische Abhandlungen über die Goldmineralisierung im Goldgebiet Harrison verfasst hat, wird im Rahmen des Probentnahmeprogramms eine unabhängige Due-Diligence-Prüfung durchführen. Die jüngste Due-Diligence-Probenahme, über die in der Pressemitteilung BHS2020-22 des Unternehmens berichtet wurde, wurde vom leitenden geologischen Berater von Bayhorse, Dr. Clay Conway durchgeführt. Es wurden neun Quarzader-Pickproben aus dem Jenner-Stollen entnommen, wobei die höchstgradige Probe 414,2 g/t (12,11 opt) Au betrug. Die vollständigen Ergebnisse sind in den unten stehenden Tabellen aufgeführt.
(Kanal-, Pick- und Suspensionsproben sind ausgewählte Proben und möglicherweise nicht repräsentativ für die auf der Liegenschaft vorhandene Mineralisierung). Vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX-V kündigt das Unternehmen eine Revision der zuvor angekündigten Privatplatzierungsfinanzierungen an. Die Flow-Through-Finanzierung wurde von 7.000.000 Einheiten zu 0,185 Cent pro Einheit bei einem Bruttoerlös von 1.295.000 USD auf 8.000.000 Einheiten zu 0,15 Cent bei einem Bruttoerlös von 1.200.000 USD geändert. Jede Einheit wird nun aus einer Stammaktie und einem übertragbaren Stammaktien-Kaufwarrant bestehen, der zwei Jahre nach dem Ausgabedatum zu einem Preis von jeweils 0,20 USD in eine Stammaktie des Unternehmens umgewandelt werden kann. Die Nicht-Flow-Through-Finanzierung wurde geändert und wird aus 5.000.000 Einheiten bestehen, zu 0,15 Cent pro Einheit bei einem Bruttoerlös von 750.000 USD. Jede Nicht-Flow-Through-Einheit wird aus einer Stammaktie und einem übertragbaren Stammaktien-Kaufwarrant bestehen, wobei jeder Warrant zwei Jahre nach dem Ausgabedatum zu einem Preis von jeweils 0,20 USD in eine Stammaktie des Unternehmens umgewandelt werden kann. Die Flow-Through-Platzierung soll die Harrison-Exploration und das Earn-In-Programm finanzieren. Die Nicht-Flow-Through-Privatplatzierung ist für Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke sowie für die Bayhorse-Mine bestimmt. Diese Pressemitteilung wurde im Namen des Vorstands von Bayhorse Silver Inc. erstellt, der die volle Verantwortung für deren Inhalt übernimmt. Dr. Stewart Jackson, P.Geo., Qualifizierte Person und Berater des Unternehmens, hat die Erstellung und Genehmigung der technischen Inhalte dieser Pressemitteilung vorbereitet und überprüft. Im Namen des Vorstands, Graeme O'Neill, CEO Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (entsprechend der Definition in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung. Über Bayhorse Silver Inc. Bayhorse Silver Inc. ist ein Unternehmen zur Erkundung und Förderung von Rohstoffen mit einem 100 %-igen Anteil an der historischen Bayhorse Silver Mine in Oregon, USA, sowie einer Option zum Erwerb eines 80 %-igen Anteils an der edelmetallreichen Liegenschaft Brandywine mit massiven Sulfiden vulkanischen Ursprungs. Derzeit erwirbt es einen 50 %-igen Anteil am Harrison Gold Project in B.C., Kanada. Das Unternehmen verfügt über ein erfahrenes Management- und Technikteam mit weitreichender Bergbauerfahrung, insbesondere im Bereich Erkundung und Minenbau. To view the source version of this press release, please visit https://www.newsfilecorp.com/release/66045 News Source: Newsfile
15.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Bayhorse Silver Inc. |
Kanada | |
ISIN: | CA07278W1095 |
EQS News ID: | 1141245 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1141245 15.10.2020
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.