EQS Group-Ad-hoc: Interroll Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Dividende Ad-Hoc Mitteilung Interroll Generalversammlung 2021: Alle Anträge erhalten Zustimmung Die Ordentliche Generalversammlung 2021 von Interroll fand aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie behördlicher Anordnungen durch den Bundesrat und die Regierung des Kantons Tessin in diesem Jahr ein weiteres Mal unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aktionäre konnten die Versammlung jedoch via Livestream mitverfolgen. Die Aktionäre genehmigten vorab sämtliche Anträge in elektronischer Form oder durch schriftliche Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, darunter den Gesamtbetrag der Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der Generalversammlung 2021 bis zur Generalversammlung 2022 sowie den Gesamtbetrag der Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung für das Jahr 2021. Die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 wurde mit grosser Mehrheit genehmigt. Die Aktionäre erhalten eine gegenüber dem Vorjahr um CHF 4,50 erhöhte Ausschüttung in Form einer Dividende von CHF 27,00. Ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen wurden vorgeschlagene Änderungen an den Statuten, die Vorsitz, Protokollführung und Stimmenzähler, sowie die Konstituierung des Verwaltungsrates neu regeln. Alle vorgeschlagenen Verwaltungsräte bestätigt Neu als Verwaltungsratspräsident wurde Paul Zumbühl in den Verwaltungsrat gewählt. Als neues Mitglied wurde Susanne Schreiber in den nunmehr aus 7 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat gewählt.
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Valorennummer: | 637289 |
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EQS News ID: | 1194230 |
Ende der Mitteilung | EQS Group News-Service |
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1194230 10.05.2021 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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