Sonova Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Stäfa (Schweiz), 8. März 2022 - Sonova Holding AG, ein führender Anbieter von Hörlösungen, teilt mit, dass das Landgericht Mannheim in erster Instanz in einer Patentverletzungsklage der MED-EL Elektromedizinische Geräte GmbH (Med-El) gegen seine deutsche Tochtergesellschaft Advanced Bionics GmbH und die Schweizer Tochtergesellschaft Advanced Bionics AG (AB) entschieden hat. Das Urteil des Gerichts enthält eine Verpflichtung zur Unterlassung, die, wenn von Med-El durchgesetzt, den Verkauf des HiRes Ultra 3D Cochlea-Implantats in und aus Deutschland unterbinden würde. AB erachtet die Klage als unbegründet und hat daher gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Ausblick von Sonova für das Geschäftsjahr 2021/22 ist vom Urteil nicht betroffen. AB wird ihr bestehendes Implantat HiRes Ultra, ebenfalls kompatibel mit Kernspinntomographien bis zu einer Feldstärke von 1,5T, sowie das entsprechende Zubehör weiterhin in Deutschland anbieten. Falls die Verpflichtung zur Unterlassung von Med-El durchgesetzt wird, erwartet Sonova einen negativen Einfluss auf den jährlichen Umsatz in Euro im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbereich. Nach sorgfältiger Prüfung kommt AB zum Schluss, dass das von Med-El geltend gemachte Patent nicht verletzt und/oder nicht rechtsbeständig ist. Obwohl das endgültige Ergebnis des Patentstreits noch aussteht, ist AB weiterhin davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist und verteidigt entschieden ihre Position und ihr geistiges Eigentum vor Gericht. AB ist in keiner Weise mit dem Urteil einverstanden und hat dagegen Berufung eingelegt. In diesem Zusammenhang wird AB beim Berufungsgericht beantragen, die Vollstreckung aus dem Urteil einstweilen einzustellen. - Ende - Kontakte: Investor Relations Thomas Bernhardsgrütter
Media Relations Christiane Jelinek Haftungsausschluss Über Sonova Sonova ist in vier Geschäftsfeldern tätig - Hörgeräte, Audiological Care, Consumer Hearing und Cochlea-Implantate. Die Gruppe ist im Markt durch die Kernmarken Phonak, Unitron, AudioNova, Sennheiser (unter Lizenz) und Advanced Bionics sowie regional etablierte Marken vertreten. Über ein breites globales Vertriebsnetzwerk betreut Sonova eine stetig wachsende Anzahl von Kunden in mehr als 100 Ländern. Im Geschäftsjahr 2020/21 erzielte die Gruppe einen Umsatz von CHF 2,6 Mrd. sowie einen Reingewinn von CHF 585 Mio. Die mehr als 15'000 Mitarbeitenden von Sonova verfolgen gemeinsam eine Vision - eine Welt zu schaffen in der jeder in den Genuss des Hörens kommt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.sonova.com. Sonova Aktien (Ticker-Symbol: SOON, Valoren-Nr. 1254978, ISIN: CH0012549785) sind seit 1994 an der SIX Swiss Exchange kotiert. The securities of Sonova have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the 'U.S. Securities Act'), or under the applicable securities laws of any state of the United States of America, and may not be offered or sold in the United States of America except pursuant to an exemption from the registration requirements under the U.S. Securities Act and in compliance with applicable state securities laws, or outside the United States of America to non-U.S. Persons in reliance on Regulation S under the U.S. Securities Act. Ende der Ad-hoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Sonova Holding AG |
Laubisrütistrasse 28 | |
8712 Stäfa | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 58 928 33 33 |
E-Mail: | ir@sonova.com |
Internet: | www.sonova.com |
ISIN: | CH0012549785 |
Valorennummer: | 12549785 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1297623 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1297623 08.03.2022 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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