HBM Healthcare Investments AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben an der heutigen ordentlichen Generalversammlung der HBM Healthcare Investments AG allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt. Gestützt auf die COVID-19-Verordnung 3 des Bundesrates wurde die Generalversammlung ohne persönliche Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären durchgeführt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter vertrat 34.45% der ausstehenden Aktien. Der Verwaltungsratspräsident Hans Peter Hasler und die bestehenden Verwaltungsratsmitglieder Dr. Rudolf Lanz, Mario G. Giuliani, Dr. Stella X. Xu und Dr. Elaine V. Jones wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Die bestehenden Mitglieder der Vergütungsausschusses Mario G. Giuliani, Dr. Stella X. Xu und Elaine V. Jones wurden ebenfalls für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Ausserdem genehmigten die Aktionäre die beantragten Summen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Weiter stimmte die Generalversammlung einer Nennwertrückzahlung von CHF 9.70 pro Aktie zu. Die Barauszahlung an die Aktionäre erfolgt am 1. September 2022. Letztmals am 29. August 2022 werden die Namenaktien mit Anspruch auf die Ausschüttung gehandelt (ab 30. August 2022 ohne, ex-Datum). Weiter genehmigten die Aktionäre ein neues Aktienrückkaufprogramm über maximal 10% der ausstehenden Aktien zum Zwecke der Vernichtung durch Kapitalherabsetzung. Kontakt
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1373407 10.06.2022
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