EQS Group-Ad-hoc: HBM Healthcare Investments AG / Schlagwort(e): Anleihe HBM Healthcare Investments AG hat die Platzierung der Anleihe unter Federführung der Helvetische Bank AG und der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft frühzeitig erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der grossen Nachfrage konnte der Coupon am unteren Ende der Coupon Spannbreite bei 1⅛% festgelegt und der Emissionsbetrag erhöht und auf das Maximum von CHF 100 Millionen aufgestockt werden. Die Zeichnungsfrist wurde heute um 16:00 Uhr vorzeitig beendet. 'Wir freuen uns über die äusserst positive Resonanz auf unsere Anleihe am Kapitalmarkt', so Erwin Troxler, CFO der HBM Healthcare Investments AG. Die Aufnahme des provisorischen Handels an der SIX Swiss Exchange erfolgt voraussichtlich am 9. Juli 2021 und die Liberierung am 12. Juli 2021. Kontakt Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Erwin Troxler, Tel.: +41 41 710 75 77, Profil der HBM Healthcare Investments AG HBM Healthcare Investments investiert im Sektor Gesundheit. Die Gesellschaft hält und bewirtschaftet ein internationales Portfolio erfolgversprechender Unternehmen in den Bereichen Humanmedizin, Biotechnologie, Medizinaltechnik und Diagnostik sowie verwandten Gebieten. Die Hauptprodukte vieler dieser Unternehmen sind in fortgeschrittener Entwicklung oder bereits am Markt eingeführt. Die Portfoliounternehmen werden eng begleitet und in ihrer strategischen Ausrichtung aktiv unterstützt. HBM Healthcare Investments ist dadurch eine interessante Anlagealternative zu Investitionen in grosse Pharma- und Biotechnologieunternehmen. HBM Healthcare Investments wird von einem internationalen Aktionariat getragen und ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (Symbol: HBMN). Disclaimer Die Veröffentlichung dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Anleihen oder anderen Wertpapieren von HBM Healthcare Investments AG dar. Diese Medienmitteilung stellt weder ein Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über Finanzdienstleistungen («FIDLEG») und der ausführenden Bestimmungen der Finanzdienstleistungsverordnung («FIDLEV») noch ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder ein Prospekt gemäss irgendeiner anderen Gesetzgebung oder Regelung. Eine Entscheidung über den Kauf oder die Zeichnung von Anleihen ist ausschliesslich auf der Grundlage des entsprechenden Prospekts zu treffen. Der in deutscher Sprache abgefasste vorläufige Prospekt und endgültige Prospekt betreffend die Anleihensobligationen (die voraussichtlich am 15. Juni 2021 bzw. am 18. Juni 2021 verfügbar sein werden) können kostenlos per E-Mail bei der Helvetische Bank AG unter prospectus@helvetischebank.ch oder Tel. Nr. +41 (0)44 204 56 19 bestellt werden. Diese Medienmitteilung stellt weder einen Prospekt noch einen Prospektnachtrag im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 14. Juni 2017 (die «EU-Prospektverordnung») noch der EU-Prospektverordnung dar, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die «UK-Prospektverordnung») Teil des nationalen Rechts ist. Diese Medienmitteilung richtet sich nur an qualifizierte Anleger in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums im Sinne der EU-Prospektverordnung und ist nur an diese adressiert. Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und dürfen Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. This news release is directed only at persons who are qualified investors within the meaning of the UK Prospectus Regulation and who (i) have professional experience in matters relating to investments falling within Article 19 of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) or (ii) are persons falling within Article 49 (2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) or to whom it may otherwise lawfully be communicated (all such persons together being referred to as relevant persons). 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There will not be a public offering of securities in the United States. Dieses Dokument wurde von der HBM Healthcare Investments AG erstellt und darf vom Empfänger ohne die Zustimmung der HBM Healthcare Investments AG weder kopiert noch abgeändert, angeboten, verkauft oder sonst wie an Drittpersonen abgegeben werden. Massgeblich und verbindlich ist jeweils die deutsche Fassung des Dokuments. Versionen des Dokuments in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken. Es wurden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die hier dargelegten Sachverhalte richtig und alle hier enthaltenen Meinungen fair und angemessen sind. Einige der zitierten Informationen stammen aus externen Quellen, die HBM Healthcare Investments AG als zuverlässig erachtet. HBM kann die Angemessenheit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit solcher Daten und Informationen, die von Dritten erhalten wurden, nicht garantieren oder dafür verantwortlich oder haftbar gemacht werden. 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Alle zukunftsgerichteten Aussagen gründen auf Informationen, die der HBM Healthcare Investments AG am Tag ihrer Veröffentlichung zur Verfügung standen; die HBM Healthcare Investments AG ist nur dann zur Aktualisierung dieser Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung |
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Unternehmen: | HBM Healthcare Investments AG |
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Valorennummer: | 1262725 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
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1208874 16.06.2021 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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