Metall Zug AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Medienmitteilung Zug, 26. April 2024 – An der 137. ordentlichen Generalversammlung der Metall Zug AG stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats zu. Es wird eine Bardividende von CHF 2.00 je Namenaktie Serie A und CHF 20.00 je Namenaktie Serie B ausgeschüttet. Zudem werden CHF 450’000 zu Lasten der Jahresrechnung 2024 in den Greenhouse Gas Fund (ehemals «CO2-Fonds») einbezahlt. Im ZUGORAMA in Zug nahmen heute insgesamt 255 Aktionärinnen und Aktionäre, die 77.17% des Aktienkapitals und 89.75% der Stimmen vertraten, an der 137. ordentlichen Generalversammlung der Metall Zug AG teil und genehmigten alle Anträge des Verwaltungsrats mit grossem Mehr. Die Generalversammlung genehmigte unter anderem den Geschäftsbericht und die Jahres- und Konzernrechnung 2023 sowie – im Rahmen einer Konsultativabstimmung – den Vergütungsbericht 2023. Erstmals wurde auch der Bericht über die nichtfinanziellen Belange (Nachhaltigkeitsbericht) genehmigt. Sodann hiessen die Aktionärinnen und Aktionäre die Verwendung des Bilanzgewinns 2023 wie folgt gut: Ausschüttung einer Bardividende in der Höhe von CHF 2.00 (brutto) pro Namenaktie Serie A bzw. CHF 20.00 (brutto) pro Namenaktie Serie B. Der Gesamtwert der Bardividendenausschüttung – per Stand heute verfügt die Metall Zug AG über keine eigenen Aktien – beträgt somit voraussichtlich CHF 9’000’000, womit CHF 37’936’352 auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Die Bardividende wird am 3. Mai 2024 ausgeschüttet. Darüber hinaus stimmte die Generalversammlung – im Rahmen einer Konsultativabstimmung – der Einzahlung von CHF 450’000 (5% der Dividende) zu Lasten der Jahresrechnung 2024 in den von der Tech Cluster Zug AG geführten Greenhouse Gas Fund (ehemals «CO2-Fonds») für CO2-kompensierende oder andere Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit zu. Die bisherigen Verwaltungsräte Martin Wipfli, Dominik Berchtold, David Dean, Bernhard Eschermann und Claudia Pletscher wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Martin Wipfli, seit 2010 Mitglied und seit 2019 Präsident des Verwaltungsrats der Metall Zug AG, wurde in seiner Rolle bestätigt. Die Generalversammlung genehmigte zudem das Honorar für den Verwaltungsrat bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und die fixe Vergütung für die Geschäftsleitung für das Jahr 2025, beides prospektiv. Ferner genehmigte die Generalversammlung die variable Vergütung für die Geschäftsleitung retrospektiv für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2023. Die Publikation des Halbjahresberichtes 2024 erfolgt am 19. August 2024 (dies war ursprünglich am 8. August 2024 geplant). Die nächste ordentliche Generalversammlung der Metall Zug AG findet voraussichtlich am Freitag, 9. Mai 2025, in Zug statt. Über die Metall Zug Gruppe
Die Holdinggesellschaft Metall Zug AG ist im Swiss Reporting Standard der SIX Swiss Exchange, Zürich, kotiert (Namenaktie Serie B, Valorennummer 3982108, Ticker-Symbol METN). Rechtliche Anmerkungen
oder: investorrelations@metallzug.ch Diese Mitteilung ist unter https://www.metallzug.ch/medien/medienmitteilungen verfügbar. News Source: Metall Zug AG
Ende der Medienmitteilungen |
1891073 26.04.2024 CET/CEST
P R O D U C T S U G G E S T I O N S
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.