Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Finanzierung Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Meyer Burger Technology AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „Meyer Burger”) gibt heute eine Verlängerung in Bezug auf die durch eine Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellte und ursprünglich am 6. Dezember 2024 bekannt gegebene Brückenfinanzierungsfazilität (die „Fazilität”) bekannt. Die Fälligkeit der Fazilität wurde bis zum 28. Februar 2025 verlängert, vorbehaltlich weiterer Verlängerungen bei einstimmiger Zustimmung. Darüber hinaus gibt Meyer Burger Technology AG die Einberufung von Anleihegläubigerversammlungen ihrer 2027 und 2029 Wandelanleihen durch die MBT Systems GmbH (einer Tochtergesellschaft der Meyer Burger Technology AG) bekannt, um deren Zustimmung zum Aufschub noch ausstehender Zinszahlungen einzuholen. Die Fälligkeit der Zinszahlungen am 25. Februar 2025 (betreffend die 2029 Wandelanleihe) bzw. am 28. Februar 2025 (betreffend die 2027 Wandelanleihe) soll sowohl für die 2027 und die 2029 Wandelanleihe auf den 31. März 2025 verlängert werden. Weitere Einzelheiten sind den Einladungen zu den Anleihegläubigerversammlungen zu entnehmen, welche auf der nachfolgenden Website publiziert wurden: https://www.meyerburger.com/de/investor-relations/fremdkapitalinvestoren
Meyer Burger Technology AG Anne Schneider Alexandre Müller
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Diese Veröffentlichung kann spezifische zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; z.B. Aussagen mit Begriffen wie „glauben”, „annehmen”, „erwarten”, „vorhersagen”, „projizieren”, „können”, „könnten”, „mögen”, „werden” oder ähnlichen Ausdrücken. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die zu einer erheblichen Abweichung zwischen den tatsächlichen Ergebnissen, der finanziellen Situation, der Entwicklung oder der Leistung von Meyer Burger Technology AG und den in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommenen führen können. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sollten die Leser sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Die Meyer Burger Technology AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Abgesehen von gesetzlichen Vorschriften hat Meyer Burger Technology AG keine Intention oder Verpflichtung, diese Mitteilung zu aktualisieren oder sie nach dem Datum ihrer Veröffentlichung an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. WICHTIGER HINWEIS: Diese Ankündigung dient nur zu Informationszwecken und stellt in keinem Fall ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf eines Wertpapiers in irgendeiner Gerichtsbarkeit dar und stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer Gerichtsbarkeit, oder gegenüber einer Person dar, in der bzw. gegenüber der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wären. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas darin Enthaltenes bildet die Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Gerichtsbarkeit oder kann mit solchen in Verbindung gebracht werden. Diese Ankündigung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Diese Ankündigung ist kein Prospekt im Sinne des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes und kein Prospekt nach anderen anwendbaren Gesetzen. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht an Gerichtsbarkeiten gesendet oder in oder aus Gerichtsbarkeiten verteilt oder gesendet werden, in denen dies gesetzlich verboten ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, bevor eine Registrierung, eine Befreiung von der Registrierung oder eine Qualifikation nach den Wertpapiergesetzen einer solchen Gerichtsbarkeit erfolgt ist.
Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Meyer Burger Technology AG |
Schorenstrasse 39 | |
3645 Gwatt | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 033 221 28 00 |
E-Mail: | mbtinfo@meyerburger.com |
Internet: | www.meyerburger.com |
ISIN: | CH0108503795 |
Valorennummer: | A0YJZX |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2088869 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2088869 19.02.2025 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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