Comet Holding AG
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Comet gibt bekannt, dass es eine Verfügung gegen XP Power erwirkt hat, die XP Power dauerhaft verbietet, die rechtswidrig angeeigneten Geschäftsgeheimnisse von Comet zu verwenden. Das U.S. District Court des Northern District of California hat eine Verfügung gegen XP Power, LLC ("XP") erlassen, die es XP dauerhaft und weltweit unter anderem verbietet, Produkte herzustellen oder zu verkaufen, welche die rechtswidrig entzogenen Geschäftsgeheimnisse von Comet verwenden. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil der Geschworenen vom 24. März 2022, das Comet in dem Verfahren gegen XP wegen der unerlaubten Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zu USD 40 Millionen Schadensersatz und Strafschadensersatz verurteilt hat. Nach diesem Urteil beantragte Comet eine Verfügung, die es XP dauerhaft unter anderem verbieten sollte, ihre HF-Produkte der nächsten Generation, die unter Verwendung der Geschäftsgeheimnisse von Comet entwickelt wurden, auf den Markt zu bringen. "Die Entscheidung des Gerichts stellt sicher, dass die Technologie, die von Comets Ingenieuren entwickelt wurde, geschützt wird", sagte Stephan Haferl, CEO von Comet. "Dieses Ergebnis und das einstimmige Urteil der Geschworenen bestätigen, dass XP keinen weiteren Nutzen aus der missbräuchlichen Verwendung der Geschäftsgeheimnisse von Comet ziehen kann. Comet wird weiterhin sicherstellen, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird, und sich weiterhin darauf konzentrieren, ihren Kunden Produkte und Dienstleistungen von höchster Qualität zu liefern." Die Parteien können nun weitere nachprozessuale Anträge stellen und anschliessend Rechtsmittel ergreifen. -ENDE-
Comet Group
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Unternehmen: | Comet Holding AG |
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Valorennummer: | 36082699 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
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1457795 06.10.2022 CET/CEST
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