Landis+Gyr Group AG / Schlagwort(e): Vertrag Cham, Switzerland – 1. März 2023 – Landis+Gyr Technology Inc., eine Tochtergesellschaft der Landis+Gyr Group AG (SIX: LAND), und der in Wisconsin ansässige Energieversorger WEC Energy Group haben einen Vertrag zur Erweiterung der Advanced Metering Infrastructure-Abdeckung (AMI) für Gas- und Stromzähler und zur Verlängerung des bestehenden Managed-Services-Vertrags bis 2038 unterzeichnet. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt von der behördlichen Genehmigung der oben erwähnten Erweiterung der AMI-Abdeckung ab. Der Vertrag umfasst 210’000 G480 Ultraschall-Gaszähler, 750’000 AMI-Gasmodule und 204’000 intelligente Stromzähler. Die Verlängerung des Managed-Service-Vertrags, welcher seit 2001 mit Unternehmen der WEC Energy Group besteht, bedeutet, dass Landis+Gyr die AMI-Netzwerkinfrastruktur weiterhin verwalten und weitere Dienstleistungen für die Versorgungsunternehmen für die nächsten 15 Jahre erbringen wird. Über Landis+Gyr Kontakt Medien Kontakt Investoren Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Landis+Gyr Group AG |
Alte Steinhauserstrasse 18 | |
6330 Cham | |
Schweiz | |
E-Mail: | ir@landisgyr.com |
Internet: | www.landisgyr.com |
ISIN: | CH0371153492 |
Valorennummer: | 37115349 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1571355 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1571355 01.03.2023 CET/CEST
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Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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