Ina Invest AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Immobilien Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Glattpark (Opfikon), 28. Februar 2025 – Die Fusionsgespräche und -verhandlungen zwischen Ina Invest AG und Cham Group AG führten zu einem positiven Ergebnis. Die Verwaltungsräte der beiden Gesellschaften haben einen Fusionsvertrag unterzeichnet und beantragen ihren Aktionärinnen und Aktionären diesen an den jeweiligen Generalversammlungen zu genehmigen. Die Zustimmung der Generalversammlungen vorausgesetzt, erhalten bisherige Cham-Aktionäre pro Cham-Aktie 41.5 Aktien von Ina Invest. Durch die Fusion von Ina Invest AG und Cham Group AG würde eine der führenden Immobiliengesellschaften der Schweiz mit einem qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Portfolio an erstklassigen Standorten in den wirtschaftsstärksten Metropolregionen der Schweiz entstehen. Die kombinierte Portfoliogrösse beträgt rund CHF 1.6 Mia., womit das fusionierte Unternehmen zu den Top 10 der kotierten Immobiliengesellschaften der Schweiz zählen würde. Das Immobilienportfo wird nach der Fertigstellung einen Wohnanteil von rund 60% erreichen. Zudem wird die kombinierte Gesellschaft eine hohe Eigenkapitalquote von rund 57% aufweisen und kann gestützt darauf ihr attraktives Entwicklungsportfolio voraussichtlich ohne Kapitalerhöhungen aus eigener Kraft realisieren. An der Generalversammlung der Ina Invest AG sollen die folgenden, amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Cham Group AG zur Wahl in den Verwaltungsrat der Ina Invest AG vorgeschlagen werden: Philipp Buhofer, Annelies Häcki Buhofer und Felix Thöni. Nach Vollzug der Fusion soll sich der Verwaltungsrat der fusionierten Cham Swiss Properties AG damit folgendermassen zusammensetzen: Stefan Mächler (Präsident), Philipp Buhofer, Christoph Caviezel, Annelies Häcki Buhofer, Hans Ulrich Meister und Felix Thöni. Unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Generalversammlungen der Ina Invest AG sowie der Cham Group AG der geplanten Fusion zustimmen, beantragt der Verwaltungsrat der Ina Invest AG die Schaffung neuer Aktien mittels Erhöhung des Aktienkapitals um CHF 927’525.00 von CHF 496’843.62 auf CHF 1’424’368.62 durch die Ausgabe von 30’917’500 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03. Die ordentliche Kapitalerhöhung erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre der Ina Invest AG. Die neuen Ina Invest Aktien werden zum Umtausch der bisherigen Aktien der Cham Group AG verwendet. Das Umtauschverhältnis beträgt 41.5 Aktien der Ina Invest AG pro bisherige Aktie der Cham Group AG. Beim Umtausch entstehende Fraktionen werden in bar abgegolten. Die finanzielle Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wurde durch eine unabhängig erstellte Fairness Opinion der IFBC AG, Zürich, bestätigt. Die Fairness Opinion kann hier abgerufen werden. Die Zürcher Kantonalbank begleitet die Transaktion als Sole Lead Manager.
Der Fusionsvertrag, der Fusionsbericht, der Bericht des gemeinsamen Fusionsprüfers sowie die Pro forma-Finanzinformationen, datierend vom 25. Februar (Fairness Opinion) bzw. vom 27. Februar 2025, sowie eine Aktionärsbroschüre zur geplanten Fusion liegen ab dem 28. Februar 2025 am Sitz der Ina Invest AG auf. Auch die Geschäftsberichte der letzten drei Jahre beider Gesellschaften sind verfügbar. Heute findet gemeinsam mit der Cham Group AG eine kombinierte Investoren-, Analysten- und Medienkonferenz statt, an der Vertreter beider Gesellschaften die jeweiligen Jahresergebnisse 2024 präsentieren, über die geplante Fusion informieren sowie Fragen beantworten:
Kontakt für Investoren und Analysten Über Ina Invest Disclaimer Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Ina Invest AG |
Binzmühlestrasse 11 | |
8050 Zürich | |
Schweiz | |
Telefon: | 044 552 97 00 |
E-Mail: | info@ina-invest.com |
Internet: | www.ina-invest.com |
ISIN: | CH0524026959 |
Valorennummer: | 52402695 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2093141 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
2093141 28.02.2025 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.