DGAP-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchs-verordnung (EU) Nr. 596/2014 ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die Mindestannahmeschwelle für das Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA München, Deutschland, 10. Januar 2022. Acorn HoldCo, Inc. hat am 12. November 2021 eine Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der ADVA veröffentlicht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt unter anderem von der Annahme des Angebots für mindestens 70% der zum 31. Oktober 2021 ausgegebenen stimmberechtigten ADVA-Aktien ab, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt. Acorn HoldCo, Inc. hat ADVA am 10. Januar 2022, 22.38 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots von 70% auf 60% herabzusetzen. In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass es keine weiteren Änderungen des Tauschangebots oder der Angebotsbedingungen mehr geben wird. Sofern die Schwelle von 60% zum Ende der Annahmefrist nicht erreicht wird, werde das Umtauschangebot scheitern. ADVA hat der Herabsetzung anschließend zugestimmt. Die Acorn HoldCo, Inc. beabsichtigt, die entsprechend geänderte Angebotsunterlage unter anderem im Internet unter https://www.acorn-offer.com/ zu veröffentlichen. Für Einzelheiten und insbesondere die Zählweise der für die Mindestannahmeschwelle maßgebenden ADVA-Aktien wird auf die geänderte Angebotsunterlage verwiesen. Durch die Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich die ursprünglich am 12. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) auslaufende Annahmefrist von Gesetzes wegen um zwei Wochen. Sie wird nunmehr am 26. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen. Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Vollzugsbedingungen, insbesondere der herabgesetzten Mindestannahmequote von 60% und dem Erhalt aller außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben. Disclaimer Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADVA und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Investorenkontakt:
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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