DGAP-Ad-hoc: zooplus AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot zooplus AG - Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss des Übernahmeangebots haben H&F und EQT der Gesellschaft heute ebenfalls mitgeteilt, dass sie zum Zweck der Finanzierung des Übernahmeangebots eine Partnerschaft eingegangen sind. EQT hat die Gesellschaft darüber informiert, dass sie beabsichtigt, vorbehaltlich erforderlicher regulatorischer Freigaben und weiterer Bedingungen, nach Vollzug des Übernahmeangebots ein gemeinschaftlich kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer Muttergesellschaft der Zorro Bidco zu werden. In diesem Zusammenhang haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft nochmals ihre Unterstützung für ein zukünftiges Delisting der Gesellschaft bekräftigt. Das Zustandekommen der Partnerschaft zwischen H&F und EQT sowie die Erhöhung der Gegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots haben keinen Einfluss auf die Dauer der Annahmefrist des Übernahmeangebots, die unverändert am 3. November 2021, um 24:00 Uhr MEZ, ablaufen wird. Ebenso bleiben sämtliche Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots, einschließlich der Mindestannahmeschwelle von 50 % aller zooplus-Aktien zusätzlich einer zooplus-Aktie, unberührt. Die unwiderruflichen Andienungsverpflichtungen, welche Zorro Bidco mit bestimmten zooplus-Aktionären für rund 17 % des Grundkapitals der Gesellschaft geschlossen hat, bleiben für die betreffenden Aktionäre verbindlich; diese haben die entsprechenden zooplus-Aktien bereits in das Übernahmeangebot eingeliefert.
Finsbury Glover Hering
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1243044 25.10.2021 CET/CEST
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