EQS-Ad-hoc: Rubean AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme Rubean AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus Genehmigtem Kapital
München, den 19. Mai 2023 – Der Vorstand der Rubean AG, München (ISIN: DE0005120802, WKN: 512080), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I von EUR 2.988.500,00 um bis zu EUR 532.750,00 auf bis zu EUR 3.521.250,00 durch Ausgabe von bis zu 532.750 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnanteilsberechtigt. Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 7,00 ("Bezugspreis") festgelegt. Die Neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts zu einem Bezugsverhältnis von 11:2 (d.h. 11 alte Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zum Bezugspreis angeboten werden (mittelbares Bezugsrecht). Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 25. Mai 2023 und läuft bis 7. Juni 2023 (jeweils einschließlich). Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 23. Mai 2023 veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 24. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird von der Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen wertpapiertechnisch begleitet. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung zu 100 Prozent für die Weiterentwicklung der Phone-POS-Lösung und Vertriebsausweitung auf zusätzliche internationale Märkte zu verwenden. Über Rubean: Die Rubean AG ist ein führender Anbieter von reinen Software-Point-of Sale-Lösungen für Banken, Acquirer und Händler. In ihrer langjährigen Geschichte hat Rubean innovative Software für die Zahlungsverkehrs-, Finanz- und Banken-Branche entwickelt. Dazu gehört auch die mobile POS-Lösung Phone-POS, die es Händlern ermöglicht, Kartenzahlungen direkt auf ihrem Smart-Phone ohne ein weiteres Gerät in Empfang zu nehmen. Diese Lösung wird jetzt von Zahlungsdienstleistern, Großbanken, Handelsunternehmen und kleineren Händlern in ganz Europa genutzt, nachdem die Pilotphase zur Produkteinführung weitgehend abgeschlossen ist. Neben dem Hauptsitz in München hat Rubean mehrere Standorte in Deutschland und Europa. Rubean ist im m:access sowie an den meisten Freiverkehrsplätzen und auf XETRA gelistet. Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Ein Angebot erfolgt ausschließlich auf Basis eines in Deutschland zu veröffentlichenden Wertpapierinformationsblatts. Das Wertpapierinformationsblatt wird voraussichtlich am 23. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://rubean.com/investor-relations/ kostenfrei zugänglich sein. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rubean AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Rubean AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Rubean AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in der jeweiligen Jurisdiktion voraussetzen.
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