EQS-News: BAUER Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Schrobenhausen – Die BAUER AG gibt heute den neuen Zeitplan und Bedingungen der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bekannt, da von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Nachtrag Nr. 3 zum Wertpapierprospekt genehmigt wurde. Die insgesamt 17.394.520 neuen Aktien werden den Aktionären nun im Zeitraum von Mittwoch, 1. März 2023, bis Mittwoch, 15 März 2023 (jeweils einschließlich), in dem bereits von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgelegten Bezugsverhältnis von 3:2 zum Bezug angeboten (das heißt drei alte Aktien berechtigen zum Bezug von zwei neuen Aktien). Der bereits festgelegte Bezugspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie bleibt unverändert. Darüber hinaus wurde von der Gesellschaft ein Bezugsrechtshandel eingerichtet. Die Bezugsrechte sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei übertragbar. Die Bezugsrechte (einschließlich Bruchteilen von Bezugsrechten) bezüglich der Neuen Aktien werden im Zeitraum vom 1. März 2023 bis einschließlich 10. März 2023 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Der Preis der Bezugsrechte wird fortlaufend während der üblichen Handelszeiten ermittelt. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben, sondern verkaufen wollen, müssen ihrer Depotbank rechtzeitig vor Ablauf des Bezugsrechtshandels eine entsprechende Anweisung erteilen. Die SD Thesaurus GmbH, München, hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, alle nicht von anderen Aktionären der Gesellschaft bezogene neue Aktien zum Bezugspreis bis zu einem maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 70 Mio. EUR zu erwerben. Im Gegenzug für die vorstehende Verpflichtung hat sich die Gesellschaft gegenüber der SD Thesaurus GmbH verpflichtet, deren entsprechendes Zeichnungs- und Erwerbsangebot anzunehmen und ihr die entsprechende Zahl von neuen Aktien zuzuteilen, jedoch nur sofern und soweit nach Ausübung der den Aktionären der Gesellschaft zustehenden Bezugsrechte noch neue Aktien zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können etwaige nicht der SD Thesaurus GmbH zugeteilte und aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien von Investoren (sogenanntes Rump-Placement) erworben werden. Ein Mehrerwerbsangebot an die Aktionäre ist nicht vorgesehen, da die BAUER AG aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen nur eine sehr geringe Zuteilungsquote für die Aktionäre erwartet. Die neuen Aktien sollen zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie deren Lieferung an Investoren erfolgt voraussichtlich am Donnerstag, den 30. März 2023, frühestens jedoch am ersten Börsenhandelstag in Frankfurt am Main nach deren Börsenzulassung.
Wichtige Hinweise Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/) kostenfrei erhältlich sein. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt. Diese Bekanntmachung richtet sich außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die 'qualifizierte Anleger' im Sinne des Artikels 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung sind. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen oder (iii) andere Personen, an die diese Informationen rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise 'erwarten', 'glauben', 'vorhersehen', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'werden', 'könnten', 'können' oder 'können unter Umständen' bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.
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1565291 22.02.2023 CET/CEST
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