DGAP-Ad-hoc: Aareal Bank AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen Advent International und Centerbridge Partners erwägen erneutes Übernahmeangebot
Die Aareal Bank AG ist von Advent International ("Advent") und Centerbridge Partners ("Centerbridge") darüber informiert worden, dass die Atlantic BidCo GmbH mit Blick auf ein mögliches neues Übernahmeangebot Gespräche mit Aktionären abgeschlossen hat, die insgesamt über ca. 37 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft verfügen. Diese haben sich verpflichtet, das Angebot für ihre Aktien anzunehmen bzw. außerhalb des Angebots an die Bietergesellschaft zu verkaufen. Es handele sich dabei um Petrus Advisers, Talomon, Teleios und Vesa. Auf Basis der getroffenen Übereinkunft mit den genannten Aktionären überlegt die Atlantic BidCo GmbH ein neues, an die Aktionäre der Aareal Bank gerichtetes Übernahmeangebot abzugeben. Atlantic BidCo GmbH strebt an, dass die vorgenannten Aktionäre Teil der Investorengruppe werden. Diese sollen nach einem erfolgreichen Angebot mit ausschließlich stimmrechtslosen Anteilen teilweise und indirekt an der Bietergesellschaft beteiligt sein. Angaben der Finanzinvestoren zufolge werde nun ein Angebotspreis von EUR 33 je Aktie erwogen. Dieser enthält die von der Aareal Bank in Aussicht gestellte Dividende von insgesamt EUR 1,60 je Aktie. Von den Finanzinvestoren wird zudem eine Mindestannahmeschwelle von höchstens 60 Prozent erwogen. An den strategischen Zielen und Absichten solle sich im Vergleich zum im Dezember 2021 veröffentlichten Übernahmeangebot nichts Wesentliches ändern. Damit die gesetzlich angeordnete Sperrfrist von einem Jahr für ein erneutes Übernahmeangebot der Bietergesellschaft überwunden werden kann, bedarf es der Zustimmung der Gremien der Aareal Bank und zudem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dafür muss ein erneutes Übernahmeangebot im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder liegen, was wiederum voraussetzt, dass der Erfolg eines solchen Übernahmeangebotes überwiegend wahrscheinlich erscheint. Die Gremien der Aareal Bank Gruppe werden nun, entsprechend ihrer rechtlichen Verpflichtung, den Sachverhalt sorgfältig prüfen, einschließlich des in Aussicht gestellten Preises und der sonstigen möglichen Angebotsbedingungen wie etwa der Mindestannahmeschwelle. Voraussetzung für eine Zustimmung ist zudem der Abschluss einer das mögliche neue Übernahmeangebot flankierenden Investmentvereinbarung. Angesichts der nun begonnenen Prüfung des Sachverhalts werden Vorstand und Aufsichtsrat erörtern, ob die für den 18. Mai vorgesehene ordentliche Hauptversammlung, deren Einladung in den nächsten Tagen hätte erfolgen müssen, zu vertagen ist. Zurzeit ist für die Gesellschaft noch nicht absehbar, ob es tatsächlich zu einem erneuten Übernahmeangebot kommen wird oder nicht. Kontakt: Jürgen Junginger, Leiter Investor Relations
05.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Aareal Bank AG |
Paulinenstr. 15 | |
65189 Wiesbaden | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)611 348 - 0 |
Fax: | +49 (0)611 348 - 2332 |
E-Mail: | aareal@aareal-bank.com |
Internet: | www.aareal-bank.com |
ISIN: | DE0005408116 |
WKN: | 540811 |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm |
EQS News ID: | 1320011 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1320011 05.04.2022 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.