EQS-WpÜG: Baumann Vermögensverwaltung GmbH / Kontrollerlangung Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die SPOBAG AG gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Baumann Vermögensverwaltung GmbH
Dieselstraße 21 85748 Garching b. München
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268345
SPOBAG AG
c/o LIVIA Corporate Development SE
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38644
Auf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE0005490601 / WKN 549060
Der Bieter hat am 05.07.2023 durch den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Der Bieter verfügt unmittelbar über 440.094 Stückaktien der Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 88,02% der Stimmen an der SPOBAG AG.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter hat auch folgende Person mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:
Frau Bettina Baumann, München, geb. 05.12.1998
Frau Bettina Baumann hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die die Stimmrechte aus den vom Bieter unmittelbar gehaltenen 440.094 gehaltenen Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 88,02% an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend genannten Person („Weiterer Kontrollerwerber").
Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Der Bieter wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der SPOBAG AG abgeben („Pflichtangebot“). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) im Internet unter:
http://www.spobag-offer.de
Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SPOBAG AG dar. Inhabern von Aktien der SPOBAG AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
München, den 12.07.2023
Baumann Vermögensverwaltung GmbH
Die Geschäftsführung Ende der WpÜG-Mitteilung
12.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Börsen: | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) |
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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