EQS-Ad-hoc: Endor AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Endor AG: Exklusive Verhandlungen mit strategischem Investor Corsair vereinbart – Restrukturierung nach StaRUG angestrebt Landshut, 8. Mai 2024 - Der Vorstand hat nach ergebnisoffener und intensiver Prüfung verschiedener Angebote von Investoren und nach Rücksprache mit den kreditgebenden Banken ein Term Sheet abgeschlossen, um exklusiv mit dem US-amerikanischen Marktführer für Hochleistungsgeräte und -systeme für Gamer, Content Creators und PC-Enthusiasten CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) über die Restrukturierung des Unternehmens zu verhandeln. Dies stellt einen bedeutenden Meilenstein in der nachhaltigen Reduzierung der Verschuldung des Unternehmens dar und schafft einen positiven Ausblick für das Unternehmen. Im Rahmen dieses Prozesses hat der Vorstand Angebote verschiedener Investoren geprüft, darunter auch die Bemühungen des derzeitigen Hauptaktionärs, ein eigenes tragfähiges Konzept zu erstellen. Ein solches Konzept ist jedoch noch nicht erfolgreich erstellt worden. Die Endor AG soll aufgrund einer drohenden Insolvenz nach dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG) saniert werden. Nach Abschluss der Due Diligence wird für Ende Mai die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung erwartet, die zeitnah beim Restrukturierungsgericht in München eingereicht wird. Im Rahmen der Restrukturierung wird CORSAIR die Endor AG vollständig übernehmen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten, um das Unternehmen ohne externe Verschuldung zu stabilisieren. Endor ist derzeit mit rund 70 Mio. EUR fremdfinanziert. Teil des Restrukturierungsplans ist ein teilweiser Verzicht der Banken und eine vollständige Kapitalherabsetzung, die zu einem entschädigungslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre aus dem Unternehmen und zu einem Delisting der Endor AG-Aktien vom Open Market führen würde. Mit dem Teilverzicht leisten die Kreditgeber einen wesentlichen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens. Endor wird die Kapitalmärkte und die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf des Prozesses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.
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