DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
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In Nordrhein-Westfalen wurde am heutigen Tage neue rechtliche Grundlagen zur Stadionauslastung mit der vollen Sitzplatz- und halben Stehplatzkapazität bekanntgegeben. In der ab 01. Oktober 2021 geltenden Corona-Schutzverordnung NRW hat die nordrhein-westfälische Landesregierung nunmehr festgelegt, dass ab dem kommenden Wochenende bei Großveranstaltungen unter freien Himmel die bisherige Kapazitätsobergrenze (vormals 25.000) fällt; die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln (u.a. "3G"-Bedingungen, Maskenpflicht etc.) gelten dabei fort. Auf der Grundlage der neuen Verordnung ergibt sich für Borussia Dortmund damit fortan eine Kapazitätsobergrenze von rd. 67.000 Zuschauer*innen. Borussia Dortmund begrüßt diesen wichtigen Schritt zur Rückkehr zur Normalität und wird daraufhin nun sukzessive die Ticketingprozesse und organisatorischen Abläufe entsprechend anpassen. Dortmund, den 30. September 2021 Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Kontakt: Dr. Robin Steden Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations
30.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
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E-Mail: | aktie@bvb.de |
Internet: | www.bvb.de/aktie // www.aktie.bvb.de |
ISIN: | DE0005493092 |
WKN: | 549309 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1237138 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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1237138 30.09.2021
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