„Whistleblowing-Umfrage 2023“ der EQS Group AG bestätigt: Anonyme Meldekanäle sind längst Marktstandard Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen setzt mit ihren Meldekanälen auf Best Practice und ermöglicht es Hinweisgebenden, Missstände oder Gesetzesverstöße über digitale Systeme anonym zu melden. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse der „Whistleblowing-Umfrage 2023“, für die die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, 1.002 Compliance-Fachleute aus 30 Ländern befragte. 85 % der Befragten gewährleisten mit ihren Organisationen, dass Hinweise auf illegales oder unethisches Verhalten anonym abgegeben werden können. Whistleblower können somit, dank der Verschlüsselung der Daten, nicht identifiziert werden, wenn sie mit dem Unternehmen kommunizieren. Von den Organisationen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden bieten, wie die „Whistleblowing-Umfrage 2023“ der EQS Group AG zeigt, sogar 92 % anonyme Meldeoptionen. Weitere wichtige Erkenntnisse der „Whistleblowing-Umfrage 2023“:
Die Umfrage zeigt ebenfalls, dass Whistleblowing-Kanäle überwiegend in gutem Glauben genutzt werden: Bei 57 % der Befragten gab es im vergangenen Jahr keine missbräuchlichen oder falschen Meldungen. Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG, sagt: „Die Umfrage unterstreicht noch einmal deutlich, dass die Unternehmen im letzten Jahr bei der Einführung von Hinweisgebersystemen einen großen Schritt vorangekommen sind – und dabei vor allem auf digitale Lösungen setzen, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und anonyme Kommunikation erfüllen. Positiv ist ebenfalls, dass die Mehrheit der Organisationen ihre Kanäle nun auch externen Partnern zur Verfügung stellt, was hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in Zukunft immer wichtiger sein wird.“ Mehr Informationen zur Umfrage und alle Ergebnisse finden Sie in unserem White Paper, das Sie hier herunterladen können: „Whistleblowing-Umfrage 2023“ Über die Umfrage Im Rahmen der „Whistleblowing-Umfrage 2023“ wurden im März und April 2023 Compliance-Fachleute aus 30 Ländern befragt. Ziel war es, herauszufinden, wie Unternehmen mit den Anforderungen der neuen Gesetze zum Schutz von Hinweisgebenden umgehen und wie gut diese für die Bewältigung künftiger Compliance-Herausforderungen gerüstet sind. Die Befragten repräsentierten ein breites Spektrum an Unternehmen, von kleinen und mittleren Gesellschaften bis hin zu Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten. Die meisten Teilnehmer der Umfrage waren in Europa ansässig, fast 60 % davon in Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien.
Pressekontakt: Christian Doll Christian.doll@eqs.com +49 (0)89 444430-173 Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: EQS Group AG Schlagwort(e): Recht
23.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | EQS Group AG |
Karlstr. 47 | |
80333 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49(0)89 444 430-000 |
Fax: | +49(0)89 444 430-049 |
E-Mail: | info@eqs.com |
Internet: | www.eqs.com |
ISIN: | DE0005494165 |
WKN: | 549416 |
Indizes: | Scale |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1663827 |
Ende der Mitteilung | EQS-Media |
|
1663827 23.06.2023 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.