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EQS Group AG · ISIN: DE0005494165 · EQS - Unternehmens-News (169 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1517705
21 Dezember 2022 11:00AM

Experten von EQS-Partner KPMG Law analysieren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz



EQS-Media / 21.12.2022 / 11:00 CET/CEST

Experten von EQS-Partner KPMG Law analysieren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:

„Beschwerdeverfahren muss am 1. Januar 2023 komplett einsatzfähig sein“

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist derzeit nach dem Hinweisgeberschutzgesetz das Thema, das die Compliance-Experten am meisten beschäftigt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter den über 7.000 Teilnehmenden der „European Compliance and Ethics Conference“, Europas größter Compliance-Konferenz. Dass die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette bei 42 Prozent der Befragten ganz oben auf der Agenda steht, überrascht nicht. Denn obwohl das Gesetz bereits am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sind viele Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet. Die Rechtsanwälte Dr. Bernd Federmann und Dr. Thomas Uhlig von KPMG Law, einem Partner der EQS Group AG, erklären, was zum Jahresbeginn vorgewiesen werden muss, um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.

Es sind nur noch wenige Tage, bis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden verpflichtet, das Risiko der Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Wertschöpfungskette systematisch zu managen.  Das Gute vorweg: Die Basisanforderungen des LkSG können auch kurzfristig erfüllt werden: „Aber je später die Unternehmen mit den Vorbereitungen starten, umso schwieriger wird es natürlich, zum Stichtag etwas vorzuweisen“, schränkt Dr. Thomas Uhlig, wie Dr. Bernd Federmann Partner bei KPMG Law, ein.

Die KPMG-Experten, die schon viele Unternehmen bei der Umsetzung der LkSG-Anforderungen unterstützt und dabei unter anderem auch auf die EQS Integrity Line, das digitale Hinweisgebersystem der EQS Group, gesetzt haben, erklären die vordringlichsten Maßnahmen: „Es muss am 1. Januar nicht alles komplett fertig sein. Bei der Risikoanalyse reicht es beispielsweise, wenn das Konzept definiert ist und man die dazugehörigen Prozesse hat. Beim Beschwerdeverfahren ist es dagegen so, dass dieses beim Inkrafttreten des Gesetzes komplett fertig vorliegen muss. Hier können sich Unternehmen an der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle orientieren, die wichtige Praxistipps enthält.“ Wichtig sei zudem, dass die Aufbau-Ablauforganisation definiert und die Grundsatzerklärung vorbereitet sei, um anschließend auf diesem Start-Set aufzubauen.

Allerdings sollten nicht nur die Unternehmen, die originär per Gesetz verpflichtet sind (ab 1.1.2023 > 3.000 inländische Mitarbeitende; ab 2024: > 1.000), diese Anforderungen im Blick haben: „Die Erfüllung der Pflichten des LkSG wird ein Wettbewerbsfaktor sein. Wir sehen daher auch verstärkt Aktivitäten bei kleineren Unternehmen, die sich darauf einstellen, die Anforderungen quasi durch die Hintertür von ihren Auftraggebern durchgereicht zu bekommen“, erklärt Dr. Bernd Federmann.

Die KPMG-Experten erklären weiterhin …

  • … was Unternehmen bei der Planung der LkSG-Umsetzung bedenken sollten: „Die wichtigsten Punkte sind hier aus unserer Sicht: das Etablieren einer transparenten Unternehmenskultur, die Einbindung aller Stakeholder, das frühzeitige Mitdenken der IT-Tools sowie die Ressourcenplanung. Außerdem sollten Synergieeffekte mit bestehenden Governance-Compliance-Prozessen im Unternehmen identifiziert und genutzt werden.“
  • … welche Abteilungen für die Umsetzung des LkSG verantwortlich sind: „Es ist eine übergreifende Thematik, die ursprünglich beim Einkauf aufgehängt war, jetzt aber immer mehr an die Compliance-Funktionen zurückgeht. Aber klar ist auch: Eine Abteilung allein wird dieses Querschnittsthema mit viele Stakeholdern aus den Bereichen HR, Einkauf, Nachhaltigkeit oder auch Arbeitssicherheit nicht erschöpfend lösen können. Die Compliance-Abteilungen bringen die Compliance-Methodenkompetenz ein, verwahren sich aber in der Regel gegen die inhaltliche Verantwortung, sprich die Risiko-Ownerschaft, die bei den Fachabteilungen liegt. Deswegen ist aus organisationsrechtlicher Sicht eine saubere Delegation der Pflichten von entscheidender Bedeutung.
  • … welche Tools die Erfüllung der Pflichten unterstützen: „Neben einem digitalen Hinweisgebersystem, mit dem die Anforderungen des Beschwerdeverfahrens erfüllt werden können, bieten sich Tools auch für die Risikoanalyse an. Dazu gehört die Geschäftspartnerprüfung samt Auswertung. Diese Workflows lassen sich ebenso effizient abbilden wie die Zuweisung der Zuständigkeiten oder das Dokumentations- und Löschkonzept, bei dem die speziellen Aufbewahrungspflichten des LkSG beachtet werden müssen. Aber auch die Präventionsmaßnahmen lassen sich digital managen. So kann beispielsweise überprüft und dokumentiert werden, welcher Zulieferer wann den auf das LkSG angepassten Lieferantenverhaltenskodex akzeptiert hat. Auf jeden Fall sollten sich die Verantwortlichen bereits frühzeitig mit der Auswahl der Tools beschäftigen, um deren Besonderheiten bereits bei der Konzeptionierung der Prozesse berücksichtigen zu können.“

Das gesamte Video-Interview zum Thema „LkSG: Tools, Prozesse, Ressourcen - das sollten Unternehmen beachten“ und weitere Informationen finden Sie auf unserem EQS-Blog.

 

 



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Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
Schlagwort(e): Unternehmen

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