EQS-Ad-hoc: Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e): Zwischenbericht Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2024 der Effecten-Spiegel AG
Wie im Geschäftsbericht 2023 angekündigt, hat die Effecten-Spiegel AG ihren Portfolioumbau weiter fortgesetzt und den Fokus stärker auf den amerikanischen Markt gerichtet, während das Engagement in deutsche und europäische Small- und Mid Caps weiter zurückgefahren wurde. Im Rahmen der Depotumschichtung wurden u.a. die Aktienbestände der Henkel AG & Co. KGaA , der Freenet AG und der Drägerwerk AG vollständig veräußert. Zudem wurde der gute Kursverlauf der ersten Monate genutzt und auch die Anteile der Xylem Inc., der Leidos Holding sowie der Novo Nordisk mit Gewinn vollständig verkauft. Insgesamt beliefen sich die Erträge aus Wertpapierverkäufen des Anlagevermögens auf 2.200 TEUR und lagen damit nach zwei schwachen Jahren wieder auf dem Niveau von 2021. Die Dividendeneinnahmen dagegen waren mit 606 zu 743 TEUR im Vorjahr leicht rückläufig. An Zinsen und Stillhalterprämien wurden 167 TEUR vereinnahmt und damit mehr als doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2023. Das Verlagsgeschäft lag mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.423 TEUR nahezu auf dem Vorjahresniveau von 1.462 TEUR. Den Erträgen stehen neben den verschiedenen betrieblichen Kosten stichtagsbezogene Abwertungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 532 (30.06.2023: 282) TEUR gegenüber. Auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden weder Zu- noch Abschreibungen vorgenommen. Mit einem Überschuss von 2.335 TEUR nach untestierten Zahlen liegt das Halbjahresergebnis weit über dem Vergleichswert aus dem Vorjahr von 524 TEUR. Der Bargeldbestand kommt per Saldo, und damit nach dem Abfluss von 561 TEUR als Dividende an die gewinnberechtigten Aktionäre der Gesellschaft im Mai, auf 13.088 TEUR. Bankverbindlichkeiten bestehen weiterhin keine. Düsseldorf, 9. August 2024 Marlis Weidtmann Vorstand der Effecten-Spiegel AG, Postfach 102243, 40013 Düsseldorf Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Werte nicht auf testierten Abschlusszahlen, sondern auf der Finanzbuchhaltung basieren. Abweichungen können sich u.a. aus der steuerlichen Einordnung von Geschäftsvorfällen sowie aus möglichen Zu- und Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen ergeben. Vergangenheitswerte erlauben keine Prognosen für die Zukunft. Die Zwischenmitteilung wurde weder gemäß § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
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