EQS-News: Funkwerk AG
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PRESSEINFORMATION
Kölleda, 23. Dezember 2022 – Der Aufsichtsrat der Funkwerk AG hat auf seiner ordentlichen Sitzung am 22. Dezember 2022 beschlossen, den Vorstand der Funkwerk AG zu erweitern und Dr. Falk Herrmann mit Wirkung zum 1. Februar 2023 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zu bestellen. Wesentliche Gründe für diese Entscheidung sind die 2022 stark gewachsene Unternehmensgröße und Führungskomplexität der Funkwerk AG nach der Integration der Hörmann Kommunikation & Netze GmbH (kurz: KN) sowie die angestrebte Umsetzung von Wachstumsstrategien im aufzubauenden neuen Geschäftsfeld Sicherheitstechnik. Darüber hinaus stellt der Aufsichtsrat mit diesem Schritt eine stabile Führung der Funkwerk AG durch den Vorstand sicher und erfüllt so grundlegende Anforderungen eines vorsorglichen Risikomanagements. Dr. Falk Herrmann (52) hat Feinwerk-, Mess- und Regelungstechnik am Institut für Mikrotechnik der TU Braunschweig studiert. Der promovierte Ingenieur hat in seiner 20-jährigen Karriere bei der Bosch-Gruppe vor allem im Segment Sicherheitssysteme internationale Management-Erfahrung gesammelt. Er gestaltete den Aufbau des Bosch Research and Technology Centers im kalifornischen Palo Alto mit und nahm verschiedene Positionen im Geschäftsbereich Security Systems wahr, zuletzt als CTO der Global Business Unit Security der Bosch Sicherheitssysteme GmbH. In den letzten vier Jahren nahm Dr. Herrmann die Geschäftsführung der Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH in München wahr und gestaltete die Neuausrichtung dieses Bereiches mit starkem Fokus auf sicherheitskritische Kommunikation im öffentlichen Sektor. „Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Dr. Herrmann zur Verstärkung der Funkwerk AG gewinnen konnten. Er verfügt über eine breite internationale Erfahrung und wird mit seiner ausgewiesenen technischen Expertise die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Produkt- und Lösungsportfolios für den interessanten Wachstumsmarkt der Sicherheitstechnik gestalten“, erläutert Dr. Michael Radke, Vorsitzender des Aufsichtsrats. Dr. Herrmann wird die Funkwerk AG gemeinschaftlich mit Kerstin Schreiber vertreten, die bereits seit 2013 als Vorstand der Funkwerk AG tätig ist und im Vorstandsteam die Rolle der Vorstandssprecherin wahrnehmen wird. Im Rahmen des neu beschlossenen Geschäftsverteilungsplans verantworten die Vorstände jeweils folgende Aufgabenbereiche: Kerstin Schreiber (CFO und Sprecherin des Vorstands): Führung des Geschäftsfelds „Zugfunk“ Dr. Falk Herrmann (CTO): Führung des Geschäftsfelds „Sicherheitstechnik“ (inkl. Geschäftsfeld „Videosysteme“) Dr. Falk Herrmann
Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Funkwerk AG, Im Funkwerk 5, 99625 Kölleda, Tel.: 03635 458 500, Fax: 03635 458 399 E-Mail: ir@funkwerk.com
Pressekontakt:
23.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Funkwerk AG |
Im Funkwerk 5 | |
99625 Kölleda | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)3635 458 0 |
Fax: | +49 (0)3635 458 399 |
E-Mail: | info@funkwerk.com |
Internet: | www.funkwerk.com |
ISIN: | DE0005753149 |
WKN: | 575314 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1521127 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1521127 23.12.2022 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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