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Bilfinger SE: Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – 6. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 1. August 2022 bis einschließlich 5. August 2022 wurden insgesamt 261.666 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Bilfinger SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 1. Juli 2022 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Bilfinger SE veröffentlicht (http://www.bilfinger.com).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 5. August 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.019.728 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Bilfinger SE erfolgt durch eine von der Bilfinger SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse.
08.08.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Bilfinger SE |
Oskar-Meixner-Straße 1 | |
68163 Mannheim | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0621) 459-0 |
Fax: | +49 (0621) 459-23 66 |
E-Mail: | ir@bilfinger.com |
Internet: | http://www.bilfinger.com |
ISIN: | DE0005909006 |
WKN: | 590900 |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg |
EQS News ID: | 1415399 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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1415399 08.08.2022
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