DGAP-Ad-hoc: infas Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Prognoseänderung infas Holding Aktiengesellschaft Prognoseanpassung aufgrund Zustimmung zu Die zur infas Holding Aktiengesellschaft ("Gesellschaft" und gemeinsam mit ihren Konzerngesellschaften der "infas-Konzern") gehörende infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wird in einer schon seit langen Jahren geführten gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zustimmen. Dies wird das diesjährige Ergebnis des Instituts und damit des infas-Konzerns belasten, sodass die Prognose der Gesellschaft für das Konzernergebnis des Geschäftsjahrs 2021 nicht mehr zutreffend ist. Die Entscheidung beruht auf einer kaufmännischen Neubeurteilung der Prozessrisiken. Die Gesellschaft vermeidet so das Risiko einer möglichen juristischen Niederlage, welche im Extremfall zu einer deutlich höheren Ergebnisbelastung führen könnte. Gleichsam wird infolge des Vergleichs in zukünftigen Geschäftsjahren die Bildung von Rückstellungen nicht mehr erforderlich sein. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben daher heute beschlossen, die Konzern-Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 anzupassen. Obwohl die Umsätze des Instituts in diesem Jahr so hoch wie nie zuvor sind und sich auch die übrigen Tochtergesellschaften positiv entwickeln, geht die Gesellschaft nunmehr davon aus, dass sie für den infas-Konzern im Geschäftsjahr 2021 keinen oder nur einen sehr geringen Gewinn ausweisen wird. Mit einem negativen Ergebnis ist allerdings nicht zu rechnen. Die im Geschäftsbericht 2020 angegebene Umsatzprognose für den infas-Konzern wird voraussichtlich sogar leicht übertroffen. Aufgrund des weiterhin sehr hohen Auftragsbestands und der Tatsache, dass das langwierige Gerichtsverfahren in Kürze zu einem Ende gelangen wird, sind die Perspektiven des infas-Konzerns aus Sicht der Gesellschaft für die Folgejahre weiterhin als sehr gut zu beurteilen. Bonn, den 29.11.2021 Der Vorstand
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