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KHD Humboldt Wedag International AG
ISIN: DE0006578008
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KHD Humboldt Wedag International AG · ISIN: DE0006578008 · EQS - adhoc-News (11 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1400841
19 Juli 2022 10:47AM

KHD Humboldt Wedag International AG: KHD erhält Letter of Confirmation


DGAP-Ad-hoc: KHD Humboldt Wedag International AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung
KHD Humboldt Wedag International AG: KHD erhält Letter of Confirmation

19.07.2022 / 10:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


KHD erhält Letter of Confirmation

 

 

Köln, 19. Juli 2022 – Die Humboldt Wedag India Private Limited (HW India), Neu-Delhi, Indien, eine Tochtergesellschaft der KHD Humboldt Wedag International AG (KHD), Köln, hat am 7. Juli 2022 eine Absichtserklärung (Letter of Confirmation) von dem Kunden UltraTech Cement Limited erhalten. Der Letter of Confirmation bezieht sich auf zwei neue Ofenlinien, acht Klinkermahlanlagen (davon eine Klinkermahlanlagen mit einer Schlackemahlanlage) mit KHD Rollenpressen. Das Engineering, die Lieferung von Ausrüstung sowie Services im Rahmen der Montage und Inbetriebnahme umfassen ein mögliches Auftragsvolumen von umgerechnet mehr als € 50 Mio. Der Kunde sowie die HW India verhandeln derzeit mit dem Ziel des Abschlusses eines entsprechenden EP(Engineering and Procurement)-Vertragspakets.

 

HW India wird den Auftragseingang buchen, sobald die Verträge abgeschlossen und alle Bedingungen für die uneingeschränkte Ausführung der in den Verträgen genannten Arbeiten erfüllt sind.

 

 

Zusatzinformationen:

ISIN: DE0006578008

WKN: 657800

Marktsegment: Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

KHD Humboldt Wedag International AG

Von-der-Wettern-Str. 4a

51149 Cologne, Germany

 

 

Kontakt

KHD Humboldt Wedag International AG

Jürgen Luckas

Chief Financial Officer

Tel.: +49 (0)221 – 6504-1107

E-Mail: juergen.luckas@khd.com

Website: www.khd.com


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

 

KHD Humboldt Wedag International AG / Von-der-Wettern-Str. 4a / 51149 Köln

 

An:
Interne Ablage
 
bzw.
 
Weiterleitung an
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 
 
KHD Humboldt Wedag
International AG
 
51149 Köln
Von-der-Wettern-Str. 4a
 
Internet: www.khd.com
 
Name: Jürgen Luckas
Abtlg.: CFO
Tel.: +49 (0)221 6504-1107
e-mail: Juergen.Luckas@khd.com
 
Datum: 07./08.07.2022
 

 

 

 

Aufschieben der Offenlegung von Insiderinformationen (hier: Dokumentation der hierzu zu erfüllenden Bedingungen)

 

 

Die Humboldt Wedag India Private Ltd. („HW India“), New Delhi, Indien, ist indirekt eine 100 %ige Tochtergesellschaft der KHD Humboldt Wedag International AG (KHD AG“). Das Management der HW India, namentlich der President, Herr Ashok Dembla, sowie der Vice President Sales, Herr Herr Atonu Bhattacharya, befinden sich in laufenden Gesprächen mit dem Kunden UltraTech Cement Limited („UTCL“) in Bezug auf ein mögliches Vertragspaket über die Lieferung der Ausrüstung für drei neue Ofenlinien, eine neue Rohmehlmahlanlage sowie Rollenpressen für die Leistungssteigerung von fünf bestehenden Mahlanlagen. Seitens des Vorstands der KHD AG nahmen am 5. und 6. Juli Herr Dr. Matthias Jochem (COO) und am 7. Juli Herr Matthias Mersmann (CTO) an den Gesprächen vor Ort in Mumbai teil.

 

Der Vorstand der KHD AG wurde zudem insbesondere seit dem 26. Mai in Bezug auf die Angebotsstrategie eingebunden und von Herren Dembla fortlaufend über den Stand der Gespräche mit dem Kunden informiert.

 

In einer E-Mail am 7. Juli 2022 um 15:20 Uhr (MESZ) informierte Herr Dembla die KHD AG Vorstandsmitglieder, namentlich die Herren Shen, Jochem, Luckas und Mersmann darüber, dass der Kunde UTCL sein Interesse in Bezug auf den Abschluss eines Vertragspakets erklärt hat. Ein im Einzelnen noch zu verhandelndes EP(Engineering and Procurement)-Vertragspaket soll das Engineering, die Lieferung von Ausrüstung und die Überwachung der Montage und Inbetriebnahme für zwei Ofenlinien, acht Klinkermahlanlagen sowie eine Schlackemahlanlage mit KHD Rollenpressen umfassen. Das gesamte Auftragsvolumen soll umgerechnet mehr als EUR 50 Mio. betragen.

 

Der Zeitpunkt, zu dem eine offenlegungspflichtige Insiderinformation vorliegt, wurde in der Vergangenheit auch zwischen der KHD AG und der BaFin diskutiert. Im Gegensatz zu der Auffassung der KHD AG, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit zum Abschluss eines Vertrags (und damit die offenlegungspflichtige Insiderinformation) meistens erst zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift vorliegt, vertrat die BaFin die Auffassung, dass die veröffentlichungspflichtige Insiderinformation regelmäßig bereits früher entsteht. Ein einfaches Überwiegen der Wahrscheinlichkeit, dass die Verhandlungen in eine Vertragsunterzeichnung münden, gegenüber der Möglichkeit des Scheiterns genüge bereits zum Entstehen einer Insiderinformation.

 

Am 7. Juli 2022 wurde in einer Vorstandssitzung (per Videokonferenz) ab 16:30 Uhr (MESZ) von Vorstandsmitgliedern der KHD AG, namentlich den Herren Shen, Jochem, Luckas und Mersmann beschlossen, die Offenlegung in Bezug auf ein möglicherweise vom Kunden UTCL an die HW India zu vergebendes Auftragspaket aufzuschieben. Nicht zuletzt um mögliche spätere Diskussionen in Bezug auf eine verspätete Ad-hoc-Mitteilung zu verhindern bzw. um die KHD AG gegen Sanktionen eines Verstoßes gegen Artikel 17 MAR abzusichern, wurde für den vorliegenden Fall beschlossen, die Möglichkeit der Selbstbefreiung nach Art. 17 Abs. 4 MAR zu nutzen.

 

Per E-Mail vom 7. Juli 2022 um 18:47 Uhr (MESZ) informierte Herr Dembla den Vorstandsvorsitzenden der KHD AG Herrn Shen (cc. die Vorstandsmitglieder Herr Dr. Jochem, Herr Luckas und Herr Mersmann sowie Herr Bhattacharya) darüber, dass der Kunde eine Absichtserklärung (Letter of Confirmation – „LoC“) in Bezug auf den Abschluss eines Vertragspakets unterschrieben hat. Die vom Kunden unterschriebene Absichtserklärung ist nicht bindend, insofern ist nicht sicher, ob es tatsächlich zum Abschluss eines Vertrags kommen wird. Vertragsverhandlungen sollen umgehend aufgenommen und innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen werden.

 

Die Erfüllung der für die Aufschiebung einzuhaltenden Bedingungen wird (auch nach Eingang des unterschriebenen LoC) wie folgt dokumentiert:

 

  1. Die unverzügliche Offenlegung wäre geeignet, die berechtigten Interessen der KHD AG zu beeinträchtigen

Im vorliegenden Fall wurde durch den Kunden lediglich eine nicht-bindende Absichtserklärung unterschrieben. Auch wenn im LoC jetzt aufgeführt wird, dass zwischen den Parteien der Abschluss eines Vertragspakets angestrebt wird, ist das keine Gewähr dafür, dass ein Abschluss auch tatsächlich zustande kommt. Die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung könnte die Verhandlungsposition der HW India schwächen oder den Kunden aufgrund der „vorzeitigen“ Information der Öffentlichkeit verärgern. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass die Mitbewerber aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung ihre Bemühungen um den Abschluss eines Vertrags intensivieren, weil sie aufgrund der Mitteilung erfahren, dass die HW India zum derzeitigen Zeitpunkt der präferierte Vertragspartner des Kunden ist.

 

Auch wenn der durch den Kunden am 7. Juli 2022 unterschriebene LoC bestätigt wurde, und der Vorstand der KHD AG über den Stand der Gespräche zur Vorbereitungen über Vertragsverhandlungen über das UTCL Paket fortlaufend informiert wurde, unterliegt der Abschluss eines bindenden Vertrags noch diversen Zustimmungserfordernissen:

  1. Zustimmungsvorbehalt des Vorstands der KHD AG. Gemäß der Geschäfts­ordnung der HW India darf der Abschluss eines Vertragspakets in der hier vorgesehenen Größenordnung nur mit Zustimmung des Vorstands der KHD AG vorgenommen werden. Dem Vorstand der KHD AG gehören die folgenden Herren an:
  • Jianlong Shen (CEO)
  • Jürgen Luckas (CFO)
  • Tao Xing (EVP)
  • Matthias Jochem (COO)
  • Matthias Mersmann (CTO)
  1. Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats der KHD AG. Gemäß der Geschäftsordnung der KHD AG bedarf der Abschluss eines Vertrags in der hier vorgesehenen Größenordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats der KHD AG. Dem Aufsichtsrats der KHD AG gehören die folgenden Personen an:
  • Herr Jiayan Gong
  • Herr Gerhard Beinhauer
  • Herr Xiaodong Wu
  • Herr Jingnan Yang

 

Da alle zuständigen Personen fortlaufend informiert wurden, kann man in Bezug auf den Zustimmungsvorbehalt des Vorstands der KHD AG davon ausgehen, dass dieser erteilt werden wird. Zumindest in Bezug auf den Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats könnte aber eine „vorzeitige“ Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung das berechtigte Interesse der KHD AG beeinträchtigen. Wesentliche Eckpunkte eines möglichen Vertragsabschlusses konnten noch nicht in dem Maße mit dem Aufsichtsrat vorbesprochen werden, um zu gewährleisten, dass eine Zustimmung zu 100 % sichergestellt ist. Der Aufsichtsrat wird daher umgehend von der Assistentin des Vorstandsvorsitzenden, Frau Minghui Jia, über den Stand der Gespräche und den Eingang des LoC informiert werden, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen, dass die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats auch tatsächlich gewährt werden wird.

 

  1. Die Aufschiebung der Offenlegung ist nicht geeignet, die Öffentlichkeit irrezuführen

Im Geschäftsbericht 2021 der KHD AG wird in der Prognose für das Geschäftsjahr 2022 zum erwarteten Auftragseingang Capex lediglich die Aussage „deutlich unter dem Niveau des Vorjahres“ (€ 178,5 Mio.) gemacht. Die Aufschiebung der Offenlegung ist nicht geeignet, die Öffentlichkeit irrezuführen. Die Öffentlichkeit hat in Bezug auf den möglichen Abschluss eines wesentlichen Vertragspakets zu Beginn des zweiten Halbjahres im GJ 2022 keine konkrete Erwartungshaltung.

 

Im gesamten ersten Halbjahr des GJ 2022 erreichte der Auftragseingang Capex einen Wert von nur gut EUR 70 Mio. (diese Zahl wird erst am 12. August 2022 mit dem Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht werden), Da der letzte veröffentlichte Wert des Auftragseingangs Capex für die vier Monate Januar bis April 2022 nur EUR 38 Mio. betrug, birgt eine „vorzeitige“ Information der Öffentlichkeit über ein mögliches Auftragspaket über mehr als EUR 50 Mio. die Gefahr, dass die Öffentlichkeit eine konkrete Erwartungshaltung im Hinblick auf einen deutlich erhöhten Auftragseingang entwickelt und, falls es später nicht zum Abschluss eines Vertrags kommen sollte, durch die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung zum jetzigen Zeitpunkt irregeführt werden könnte.

 

  1. Die KHD AG kann die Geheimhaltung dieser Informationen sicherstellen

Im Rahmen der bisherigen Gespräche und insbesondere in Bezug auf den unterschriebenen LoC wurden die folgenden Personen involviert bzw. informiert:

  • Herr Ashok Dembla
  • Herr Atonu Bhattacharya
  • Herr Amman Devralia
  • Herr Jianlong Shen
  • Herr Jürgen Luckas
  • Herr Tao Xing
  • Herr Dr. Matthias Jochem
  • Herr Matthias Mersmann
  • Herr Martin Gierse (Geschäftsführer der Humboldt Wedag GmbH [„HWG“])
  • Herr André Sybon (Geschäftsführer der HWG)

 

Über den engen Kreis hinaus wurden folgende Personen über den LoC informiert, weil Informationen für die anstehenden Vertragsverhandlungen vorbereitet werden müssen:

  • Herr Zutshi (Leiter Angebotsmanagement der HW India)
  • Herr Talwar (Leiter Vertragsmanagement der HW India)
  • Herr Parmod Kumar (Leiter Project Management der HW India)
  • Herr Manchanda (Leiter Project Management der HWG)
  • Frau Minghui Jia (Assistentin des Vorstandsvorsitzenden der KHD AG)

 

Die aufgeführten Personen wurden darüber informiert, dass sie in die für den vorliegenden Fall aufzusetzende Insiderliste aufgenommen wurden. Zudem haben die Herrn Dembla und Devralia als permanente Insider den Brief über die Aufklärung nach Artikel 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung, MAR) erhalten und unterschrieben. Die Vorstände der KHD AG sowie die Geschäftsführer der HWG sind ebenfalls permanente Insider und haben ebenfalls den Brief über die Aufklärung nach Artikel 18 Abs. 2 MAR erhalten und unterschrieben. Sowohl die Vorstände der KHD AG, die Geschäftsführer der HWG als auch alle anderen involvierten Personen wurden am 8. Juli 2022 nochmals von der Wichtigkeit der Gewährleistung der Vertraulichkeit im vorliegenden Fall informiert.

 

Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats sind als permanente Insider klassifiziert. Der Aufsichtsrat soll am 8. Juli 2022 von der Assistentin des Vorstandsvorsitzenden über den Stand der Gespräche und den Erhalt des unterschriebenen LoC zusammen mit der Bitte um die Vorab-Zustimmung zum Abschluss dieses Geschäfts informiert werden. Auch danach ist die Geheimhaltung der Information sichergestellt.

 

 

Weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen

  • Die Insiderinformation soll unmittelbar nach Unterschrift des Vertragspakets offengelegt werden. Gemäß Aussage des Managements der HW India ist ein Abschluss des Vertrags bis Anfang August 2022 angestrebt.
  • Für die Sicherstellung der Geheimhaltung und die fortlaufende Überwachung der Einhaltung der Bedingungen für den Aufschub ist der COO, Herr Dr. Matthias Jochem, verantwortlich.
  • Die Entscheidung über die Bekanntgabe der Insiderinformation wird vom Vorstand der KHD AG getroffen werden. Verantwortlich für die Umsetzung der Offenlegung der Insiderinformation ist der CFO, Herr Jürgen Luckas.
  • Herr Jürgen Luckas ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die geforderten Informationen über den Aufschub und die schriftliche Erläuterung bei der BaFin vorgelegt werden.
  • Herr Jürgen Luckas wird zudem Vorkehrungen zur schnellstmöglichen Bekanntgabe der einschlägigen Insiderinformation treffen, wenn keine Vertraulichkeit mehr gewährleistet ist. Hierzu wird eine „Notfall-Ad-hoc-Mitteilung“ vorbereitet, um jederzeit handlungsfähig zu sein, falls die Bedingungen für den Aufschub nicht mehr erfüllt sein sollten.
  • Allen Insidern ist bewusst, dass die Geheimhaltung der Information möglicherweise nicht bis zum Abschluss des Vertrags gewährleistet werden kann. Auch wenn der Grund für den Wegfall der Vertraulichkeit außerhalb der Sphäre des KHD Konzerns liegen sollte, z.B. falls der Kunde mit anderen Personen über den Abschluss des LoC spricht oder präzise Gerüchte am Markt aufkommen, sind die Bedingungen für den Aufschub der Offenlegung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 4 MAR nicht mehr (vollständig) erfüllt.

 

 

Köln, den 8. Juli 2022

 

KHD Humboldt Wedag International AG

 

 

 

Jürgen Luckas  


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