DGAP-Ad-hoc: Merck KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
Darmstadt, 29. September 2020. Die Merck KGaA ist über ihre Tochtergesellschaft EMD Serono, Inc. (Merck) in den USA in ein Verfahren wegen Verletzung eines US-Patents mit Biogen Inc., USA (Biogen) involviert. Biogen verklagte Merck wegen angeblicher Patentverletzung durch Mercks Produkt Rebif vor dem U.S. District Court New Jersey, Newark, auf Zahlung von Schadensersatz. Merck verteidigte sich gegen die Klage und beantragte die Feststellung der Unwirksamkeit von Biogens Patent. Im Februar 2018 wurde Biogens Patent von einer Jury gegenüber Merck für unwirksam erklärt. Der District Court Judge überstimmte die Entscheidung der Jury und erklärte Biogens Patent für wirksam. Gegen diese Entscheidung legte Merck vor dem U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit Berufung ein.
Am 28. September 2020 hob der U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit das Urteil des District Court Judges auf, erklärte Biogens Patent für unwirksam und wies den District Court an, die ursprüngliche Entscheidung der Jury wieder in Kraft zu setzen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Merck KGaA am heutigen Tage entschieden, die für das Patentverletzungsverfahren gebildeten Rückstellungen in Höhe von EUR 365 Millionen aufzulösen. Davon könnte maximal ein mittlerer bis hoher zweistelliger Millionenbetrag im Finanzergebnis zu verbuchen sein. Die Merck KGaA wird ihre Prognosen im Rahmen der regulären Finanzberichterstattung entsprechend anpassen. Friederike Segeberg, Leiterin News & Reputation Merck KGaA Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland Tel.: +49 6151 72 - 6328 Fax: +49 6151 72 - 913321 E-Mail: investor.relations@merckgroup.com Internet: www.merck.de ISIN: DE0006599905 WKN: 659990 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX; London, SIX
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