DGAP-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft („RWE") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um 10 % erhöht. Die neuen Aktien werden für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigt sein. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird RWE einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen. Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf wird voraussichtlich am 20. August 2020 prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 21. August 2020 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 24. August 2020 vorgesehen. Der erwartete Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll für Investitionen in den zusätzlichen, kurzfristigen Ausbau des Portfolios an Erneuerbare Energien, in die Weiterentwicklung der Projektpipeline und in weitere, sich mittel- und langfristig bietende Wachstumsmöglichkeiten verwendet werden, und zwar über das bisherige Ziel hinaus, bis Ende 2022 die installierte Leistung auf mehr als 13 Gigawatt (GW) netto zu erhöhen und rund EUR 5 Mrd. netto in Erneuerbare Energien zu investieren. Teile des Erlöses dienen der Finanzierung der am 31. Juli 2020 angekündigten Akquisition der 2,7-GW-Projektpipeline von Nordex und ihrer Realisierung. RWE Aktiengesellschaft Der Vorstand Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Wichtige Hinweise: Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien von RWE kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, und weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt dürfen in irgendeiner Jurisdiktion einem Angebot oder Kauf zugrunde gelegt werden oder darf in diesem Zusammenhang auf diese vertraut werden. Weder RWE noch die die Platzierung begleitenden Banken (die „Global Coordinator' oder „Joint Bookrunner') oder mit diesen verbundene Unternehmen haben Handlungen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Aktien oder den Besitz oder Vertrieb dieser Bekanntmachung in Jurisdiktionen, in denen dafür entsprechende Handlungen erforderlich wären, zulassen würden. Wertpapiere der RWE werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act') registriert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung') sind. In dem Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations' etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen. Die Aktien dürfen nur an in Kanada ansässige Käufer verkauft werden, die als Auftraggeber im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions oder Subsection 73.3(1) des Securities Act (Ontario) akkreditierte Investoren sind oder als solche gelten und zugelassene Kunden sind, wie in National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing Registrant Obligations definiert. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien könnte es sein, dass Global Coordinator oder Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen einen Teil der Aktien im Rahmen der Platzierung für eigene Rechnung erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien oder andere Wertpapiere von RWE oder im Zusammenhang mit dem Verkauf oder sonst verbundene Investitionen behalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Daher sind Bezugnahmen in dieser Bekanntmachung darauf, dass die Aktien verkauft, angeboten, gezeichnet, erworben, platziert werden oder in sonstiger mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder Handel durch Global Coordinator oder Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen für eigene Rechnung umfassen. Zudem könnten Global Coordinator oder Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen mit Investoren Finanzierungsvereinbarungen (eischließlich Tausch- oder Differenzgeschäften (swaps / contracts for differences)) eingehen, in deren Zusammenhang Global Coordinator und Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Global Coordinator und Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang etwaiger solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, außer es bestehen entsprechende gesetzliche oder regulatorische Pflichten. Kein Global Coordinator oder Joint Bookrunner, deren Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter oder Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter von mit einem Global Coordinator oder Joint Bookrunner verbundenen Unternehmen übernimmt irgendeine Form von Verantwortlichkeit oder Haftung oder gibt ausdrücklich oder implizit Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit (oder ob Informationen in der Bekanntmachung fehlen) der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder sonstiger Informationen über RWE, seine Tochterunternehmen oder verbundene Gesellschaften ab, unabhängig davon, ob die Information schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form gegeben wurde, und unabhängig von der Form der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die aus welchem Grund auch immer aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder sonst in diesem Zusammenhang entstehen. Jeder Global Coordinator und Joint Bookrunner handelt für RWE und niemanden sonst im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot der Aktien und wird keiner anderen Person gegenüber dafür verantwortlich sein, den Schutz eines Kunden oder eine Beratung im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot der Aktien zu gewährleisten. Soweit diese Bekanntmachung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen hinsichtlich der erwarteten zukünftigen Leistung von RWE enthält ('zukunftsgerichtete Aussagen'), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements von RWE, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die aus dem aktuellen Geschäftsplan von RWE oder aus öffentlichen Quellen stammen, die nicht unabhängig verifiziert oder bewertet wurden und die sich als korrekt erweisen können oder auch nicht. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ertragslage, Rentabilität, Leistung oder die Ergebnisse von RWE oder der Erfolg der Branchen, in denen RWE tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, Rentabilität, Leistung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, empfohlen, sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. RWE übernimmt keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Informationen für Vertreiber Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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