DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
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Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 der RHÖN-KLINIKUM AG war weiterhin durch die COVID‐19‐Pandemie beeinflusst. Der Trend hin zu einer Normalisierung der Patientenzahlen wurde durch die dritte Pandemiewelle und die deutliche Zunahme an COVID‐19‐Patienten gestoppt. Um Kapazitäten für Notfälle und COVID‐19‐Patienten zu schaffen, mussten erneut - soweit medizinisch vertretbar - eine Vielzahl von planbaren Eingriffen zunächst verschoben Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG sagte: "Die Überbürokratisierung fordert uns als Kliniken extrem. Parallel dazu wurden durch neu in Kraft getretene Regelungen zu Personaluntergrenzen, rein rechnerisch, die verfügbaren Betten deutlich eingeschränkt. Unter diesen Rahmenbedingungen sind die geplanten Leistungsentwicklungen massiv gefährdet." Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz erhalten Krankenhäuser sowie bestimmte Fachkliniken, die sich an der stationären Notfallversorgung beteiligen, Ausgleichszahlungen für Corona‐bedingte Einnahmenausfälle. Die Zahlungen sind in Abhängigkeit vom Anteil freier Intensivbetten im Land‐ oder Stadtkreis und der 7‐Tage‐Inzidenz der Neuinfektionen und wurden zunächst bis zum 11. April 2021 befristetet. Am 8. April 2021 erfolgte eine Verlängerung bis zum 31. Mai 2021. "Eine Absicherung in diesen kurzen Intervallen wird unserer zentralen Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie nicht gerecht. Wenn die Kliniken und ihr Personal, welches hingebungsvoll schwer erkrankte Patienten betreut, der Indikator für die Notwendigkeit und Angemessenheit von Lockdown‐Beschlüssen sind, dann ist eine Absicherung der wirtschaftlichen Existenz deutscher Kliniken auf dieser Basis und in diesen kurzen Rhythmen weder sachgerecht noch fair. Wir fordern daher erneut eine das gesamte Jahr 2021 umfassende finanzielle Absicherung der Gesundheits-versorgung und daraus resultierend eine echte Unterstützung für alle Mitarbeitenden", äußerte sich Höftberger. Mit der "Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser", die am 9. April 2021 in Kraft trat, erhalten nun auch Krankenhäuser eine Liquiditätshilfe, die im ersten Quartal 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben und in diesem Zeitraum Belegungsrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 zu verzeichnen hatten. Die Verordnung sieht die Absenkung des Inzidenzwertes von 70 auf 50 als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen sowie einen Ausgleich von Erlösrückgängen aufgrund der Corona‐Pandemie im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 von 85 % vor. "Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass die Kliniken - unabhängig vom weiteren Leistungsgeschehen im Jahr 2021 und deutlich vereinfacht dargestellt - lediglich eine Absicherung in Höhe von 98 % der 2019er DRG‐Erlöse erhalten", sagte Höftberger
Die RHÖN-KLINIKUM AG bekräftigt erneut ihre eindringlichen Forderungen an die Bundespolitik zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung. Die Zusagen zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken müssen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen und unter Einbeziehung aller Erlösarten eingehalten und nicht nur anteilig finanziert werden. Die aktuellen Erlösausgleichsmechanismen sind unvollständig und lassen u. a. Erlösrückgänge in den ambulanten Strukturen wie die erheblichen Mehrkosten durch Schutzmaterialien, Testungen und Sicherheitspersonal außer Acht. Ferner ist die besondere Unterstützung für Universitätskliniken, Schwerpunkt‐ und Maximalversorger unabdingbar, die nicht von den Grenzen einzelner Landkreise und deren regionaler Inzidenz abhängig gemacht werden kann. "Gleichzeitig appellieren wir erneut an die Länder, ihren Verpflichtungen für die notwendigen Investitionsförderungen nachzukommen. Seit Jahren besteht hier ein Defizit, das trägerunab-hängig bislang aus Deckungsbeiträgen einzelner Leistungen, insbesondere auch unserer jetzt weggebrochenen Sekundäreinnahmen, querfinanziert werden musste und konnte. Das reduzierte Leistungs‐ und Ausgleichsvolumen zeigt nun in aller Deutlichkeit die politischen Versäumnisse der letzten Jahre auf. Die jahrelange Unterfinanzierung der Investitionen kann so nicht länger auf dem Rücken der Klinikträger erfolgen, sondern muss nun endlich beherzt angegangen werden", fordert Höftberger.
Die RHÖN-KLINIKUM AG verzeichnete im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 335,9 Mio. € nach 332,6 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt 19,5 Mio. €. Das Konzernergebnis beläuft sich auf 1,3 Mio. €. An den fünf Klinikstandorten, dem RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt, dem Klinikum Frankfurt (Oder), den Universitätskliniken Gießen und Marburg sowie der Zentralklinik Bad Berka - alle Schwerpunkt- und Maximalversorger - wurden in den ersten drei Monaten 201.740 Patienten behandeltet, ein Rückgang von 4,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der diesjährigen Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn
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RHÖN-KLINIKUM AG | Leiter Investor Relations und Treasury
06.05.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft |
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97616 Bad Neustadt a.d.Saale | |
Deutschland | |
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Fax: | +49 (0)9771 - 97 467 |
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Internet: | www.rhoen-klinikum-ag.com |
ISIN: | DE0007042301 |
WKN: | 704230 |
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EQS News ID: | 1193127 |
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1193127 06.05.2021
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