EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Vertrag/Vereinbarung SNP: Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Succession German Bidco GmbH Heidelberg, 22. Januar 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705, Prime Standard, Ticker Symbol: SHF) („SNP“ oder das „Unternehmen“) hat heute ein Schreiben von der Succession German Bidco GmbH erhalten, in dem diese der Gesellschaft ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Succession German Bidco GmbH („Bieterin“) als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen. Die Bieterin hatte am 23. Dezember 2024 angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von SNP zu einem Preis von EUR 61,00 pro Aktie in bar abzugeben (das „Angebot“). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot wird zeitnah innerhalb der gesetzlichen Fristen stattfinden. Bereits im Zeitpunkt der Ankündigung hatte die Bieterin sich 76,25% des Grundkapitals bzw. 77,33 % der Stimmrechte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung der durch SNP gehaltenen eigenen Aktien) durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre und unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit weiteren Aktionären der SNP gesichert. Vor diesem Hintergrund geht die Bieterin davon aus, nach dem Vollzug des Angebots über die erforderlichen Stimmrechte zu verfügen, um in einer innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand auf Bitte der Geschäftsführung der Bieterin unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften zeitnah in Verhandlungen mit ihr über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten, zumal sich die Bieterin in der am 23. Dezember 2024 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung verpflichtet hat, die Kosten hierfür zu übernehmen.
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