EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Rechtssache Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR SNP SE wird der ordentlichen Hauptversammlung 2024 eine Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um die offenen Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen Heidelberg, 7. Mai 2024 – Aufsichtsrat und Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705) werden der ordentlichen Hauptversammlung 2024 eine Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, die der Erledigung der langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither dient. Bei Zustimmung der Hauptversammlung wird sich aus der Vereinbarung – unter Berücksichtigung bereits gebildeter Rückstellungen und sämtlicher Verbindlichkeiten – voraussichtlich ein positiver EBIT-Effekt von rund 3 Mio. € für die Gesellschaft ergeben. Die Einberufung zur Hauptversammlung am 27. Juni 2024 wird in Kürze erfolgen.
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1897463 07.05.2024 CET/CEST
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