DGAP-Ad-hoc: SGL CARBON SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Beendigung eines Erbbaurechts an einem nicht-betriebsnotwendigen Grundstück
Wiesbaden, 30. März 2022. Die SGL Carbon SE hat heute eine Vereinbarung über die Aufhebung ihres bestehenden Erbbaurechts an einem nicht-betriebsnotwendigen Grundstück am ehemaligen Standort Frankfurt-Griesheim mit der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH als Eigentümerin des Geländes sowie einer gemeinsamen Projektgesellschaft von Swiss Life Asset Managers und der BEOS AG abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht neben der Aufhebung des Erbbaurechts verschiedene Verantwortlichkeiten der beteiligten Gesellschaften vor, u.a. die Räumung der Flächen und den Rückbau der Anlagen. Der ehemalige Standort Frankfurt-Griesheim wurde bereits im Jahr 2016 stillgelegt. Aus der Abwicklung der Aufhebungsvereinbarung ergibt sich für die SGL Carbon SE durch die Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie aus den gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen ein positiver bilanzieller Einmaleffekt im Jahr 2022 von insgesamt rund 27 Mio. € sowie ein Mittelabfluss für den Rückbau der Anlagen über die nächsten drei bis vier Jahre von rund 6 Mio. €. Im Gegenzug entfällt die bisherige Belastung aus der Erbpacht in Höhe von rund 1 Mio. € pro Jahr. Die Aufhebung des Erbbaurechts wird mit der Eintragung ins Grundbuch wirksam, die voraussichtlich im Laufe des Jahres erfolgen wird. Die am 24. März 2022 gegebene Prognose für das Geschäftsjahr 2022 wird durch die Aufhebung des Erbbaurechts nicht beeinflusst. Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Wichtiger Hinweis: Soweit unsere Pressemitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthält, beruhen sie auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen und unseren aktuellen Prognosen und Annahmen. Naturgemäß sind zukunftsgerichtete Aussagen mit bekannten wie auch unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Einschätzungen abweichen können. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Dazu zählen z. B. nicht vorhersehbare Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umfeld unserer Hauptkundenindustrien, der Wettbewerbssituation, der Zins- und Währungsentwicklungen, technologischer Entwicklungen sowie sonstiger Risiken und Unwägbarkeiten. Weitere Risiken sehen wir u. a. in Preisentwicklungen, nicht vorhersehbaren Geschehnissen im Umfeld akquirierter Unternehmen und bei Konzerngesellschaften sowie bei den laufenden Kosteneinsparungsprogrammen. Die SGL Carbon übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen anzupassen oder sonst zu aktualisieren.
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