EQS-Ad-hoc: Siemens Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Firmenübernahme München, 30. Oktober 2024 Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR Siemens stärkt Führungsposition bei Industriesoftware und KI durch die Akquisition von Altair Engineering
Der Aufsichtsrat der Siemens AG hat den Beschluss des Vorstands der Siemens AG über die Akquisition von Altair Engineering Inc., einem führenden Anbieter von Software auf dem Markt für industrielle Simulation und Analyse bestätigt. Die Aktionäre von Altair erhalten 113 US-Dollar pro Aktie, was einem Unternehmenswert von ungefähr 10 Milliarden US-Dollar entspricht.
Es wird erwartet, dass sich die Transaktion ab dem zweiten Jahr nach Vollzug positiv auf das Ergebnis je Aktie (vor PPA-Effekten) auswirken wird.
Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen und wird für die zweite Hälfte des Kalenderjahres 2025 erwartet.
Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siemens betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Prospekten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siemens-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere im Kapitel Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammengefassten Lagebericht des Siemens-Berichts (siemens.com/siemensbericht) sowie im Konzernzwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts (sofern für das aktuelle Berichtsjahr bereits vorliegend), der zusammen mit dem Zusammengefassten Lagebericht gelesen werden sollte – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren, sollten behördliche Entscheidungen, Einschätzungen oder Auflagen anders als erwartet ausfallen, sollten Ereignisse von höherer Gewalt, wie Pandemien, Unruhen oder kriegerische Auseinandersetzungen, eintreten oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder später eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siemens (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siemens übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Wichtige Informationen und wo sie zu finden sind Diese Kommunikation betrifft eine beabsichtigte Transaktion zwischen Altair Engineering Inc. ("die Gesellschaft") und Siemens Industry Software Inc. ("Obergesellschaft"). In Verbindung mit dieser beabsichtigten Transaktion wird die Gesellschaft eine Beschlussvorlage auf Formblatt 14A oder andere Dokumente bei der US-BÖRSENAUFSICHT („SEC“) einreichen. Diese Kommunikation ist kein Ersatz für die Beschlussvorlage oder ein anderes Dokument, das die Gesellschaft in Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion bei der SEC einreichen wird. ANLEGER UND AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIE BESCHLUSSVORLAGE EINSCHLIEßLICH DER DURCH INBEZUGNAHME VON DER BESCHLUSSVORLAGE MITUMFASSTEN DOKUMENTE SOWIE ANDERE DOKUMENTE, DIE BEI DER SEC EINGEREICHT WERDEN, SORGFÄLTIG UND IN GÄNZE ZU LESEN, WENN UND SOBALD SIE VERFÜGBAR WERDEN, DA DIESE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. Die endgültige Beschlussvorlage wird, sobald verfügbar und einschlägig, den Aktionären der Gesellschaft übersandt. Anleger und Aktionäre der Gesellschaft werden, sobald verfügbar, kostenlose Kopien dieser Dokumente und andere Dokumente, die von der Gesellschaft bei der SEC eingereicht werden, auf der Internet-Webseite der SEC unter http://www.sec.gov. erhalten können. Kopien der Dokumente, die von der Gesellschaft bei der SEC eingereicht werden, werden unentgeltlich auf der Internet-Webseite der Gesellschaft unter https://investor.altair.com oder über Email-Kontaktierung des Investor Relations Hauptansprechpartners der Gesellschaft unter IR@altair.com verfügbar sein.
Teilnehmer an der Aufforderung zur Stimmabgabe Die Gesellschaft, die Obergesellschaft, Siemens AG, ihre jeweiligen Vorstände und Führungskräfte mögen als Teilnehmer an der Aufforderung zur Stimmabgabe in Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion angesehen werden. Informationen zu den Vorständen und Führungskräften der Gesellschaft, deren Besitz an Aktien der Gesellschaft und Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen sind enthalten im Jahresbericht der Gesellschaft auf Formblatt 10-K für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der bei der SEC am 22. Februar 2024 eingereicht wurde (und der verfügbar ist unter https://www.sec.gov/ix?doc=/Archives/edgar/data/0001701732/000095017024018804/altr-20231231.htm), in der Beschlussvorlage der Gesellschaft auf Formblatt 14A betreffend ihre Aktionärsversammlung 2024 in den Abschnitten “Corporate Governance Matters,” “Security Ownership of Certain Beneficial Owners and Management” und “Transactions with Related Persons”, die bei der SEC am 5. April 2024 eingereicht wurde (and die verfügbar ist unter https://www.sec.gov/ix?doc=/Archives/edgar/data/0001701732/000119312524087903/d722499ddef14a.htm), in bestimmten Quartalsberichten auf Formblatt 10-Q und in bestimmten aktuellen Mitteilungen auf Formblatt 8-K. Diese Dokumente können unentgeltlich von den oben genannten Bezugsquellen erhalten werden. Zusätzliche Informationen über die Teilnehmer an der Aufforderung zur Stimmabgabe und eine Beschreibung ihrer direkten und indirekten Beteiligungen in Form von Wertpapierbeständen oder auf sonstige Weise, werden in der Beschlussvorlage und anderen relevanten Materialien dargestellt, die, sobald verfügbar, bei der SEC eingereicht werden.
Kontakt: Tobias Atzler Head of Siemens Investor Relations Werner-von-Siemens-Str. 1 80333 München +49 (0) 89-7805-32474 investorrelations@siemens.com Ende der Insiderinformation
30.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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