DGAP-WpÜG: Hercules BidCo GmbH / Übernahmeangebot DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Bieter: Zielgesellschaft: ISIN: DE0007480204 (WKN 748020) Die Hercules BidCo GmbH ("Bieterin") hat am 23. Mai 2022 beschlossen, den Aktionären der Deutsche EuroShop AG ("DES") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche Stückaktien der DES mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("DES-Aktien") zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, eine Barabfindung in Höhe von EUR 21,50 je DES-Aktie anzubieten. Darüber hinaus werden die DES-Aktionäre den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je DES-Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je DES-Aktie ergibt. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, die über die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen wird, erhöht sich die Barabfindung um EUR 1,00 je DES-Aktie auf EUR 22,50 je DES-Aktie. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots nach der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, erhalten die Aktionäre der DES zusätzlich zur Barabfindung die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 von der DES. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht. Die Bieterin ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird. Das Übernahmeangebot wird bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden, wie einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschließlich der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden), fusionskontrollrechtlichen Freigaben und anderen üblichen Bedingungen. Die Bieterin beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit DES abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt ebenfalls nicht, ein Delisting der DES-Aktien vom Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen. Die Bieterin hat heute mit der DES eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Übernahmeangebots festgelegt sind. Auf der Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der DES das geplante Angebot und dessen Annahme durch die Aktionäre der DES. Wichtige Informationen: Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von DES-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere DES-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden DES-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern. Hamburg, 23. Mai 2022 Hercules BidCo GmbH
23.05.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Börsen: | Regulierter Markt In Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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