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Vossloh Aktiengesellschaft
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Vossloh Aktiengesellschaft · ISIN: DE0007667107 · EQS - adhoc-News (100 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 2028413
12 November 2024 05:52PM

Vossloh beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding


EQS-Ad-hoc: Vossloh Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Vossloh Aktiengesellschaft: Vossloh beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

12.11.2024 / 17:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINEM SONSTIGEN LAND, IN DEM EINE SOLCHE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG SEIN ODER EINE REGISTRIERUNG ODER SONSTIGE MAẞNAHMEN ERFORDERN KÖNNTE

 

Der Vorstand der Vossloh AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von bis zu 1.756.417 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je rund 2,84 € gegen Bareinlagen um bis zu 10 % erhöht. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, KB Holding GmbH, hat sich dazu verpflichtet, sich entsprechend ihrer Beteiligung von 50,09 % am Grundkapital der Gesellschaft an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Im Gegenzug hat sich die Gesellschaft verpflichtet, KB Holding GmbH die entsprechende Anzahl von Aktien in der Kapitalerhöhung zum allgemein geltenden Platzierungspreis zuzuteilen.

Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Platzierungspreis und damit der endgültige Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Vossloh für die Dauer von 6 Monaten einer Lock-up-Verpflichtung mit marktüblichen Ausnahmeregelungen unterliegen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Handel im regulierten Markt der Düsseldorfer Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. November 2024 prospektfrei erfolgen. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien am 18. November 2024 in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist ebenfalls für den 18. November 2024 vorgesehen.

Vossloh beabsichtigt, wie am 30. Juli 2024 nach der Unterzeichnung einer Vereinbarung über den geplanten Erwerb der Sateba-Gruppe bereits bekannt gegeben, die erwarteten Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises zu verwenden. Der Vorstand rechnet weiterhin mit dem Abschluss der Sateba-Akquisition im Frühjahr 2025, sobald alle Voraussetzungen für den Vollzug der Akquisition erfüllt sind.

 

 

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Wichtige Hinweise

Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der Vossloh AG unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder die "Vereinigten Staaten") (mit Ausnahme von "qualified institutional buyers" ("QIB") wie in Rule 144A des Securities Act der Vereinigten Staaten von 1933 in der gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert), Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem Securities Act nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

Jeder der Joint Bookrunner handelt ausschließlich für Vossloh und für sonst niemanden im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien. Im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien werden die Joint Bookrunner niemanden sonst als ihren Kunden berücksichtigen und sind abgesehen von Vossloh niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren Kunden bieten, oder Beratung im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Angelegenheiten zu gewähren.

In Verbindung mit der Platzierung der neuen Aktien können die Joint Bookrunner und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, als Anleger auf eigene Rechnung, neue Aktien von Vossloh zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien und andere Wertpapiere von Vossloh oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien oder anderweitig auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig damit handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information über Vossloh, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG sind. Ferner ist, wenn Sie als Treuhänder oder Vertreter für ein oder mehrere Anlegerkonten handeln, (a) jedes solche Konto ein qualifizierter Anleger, (b) verfügen Sie über eine Verwaltungsvollmacht für Anlagen für jedes solche Konto, und (c) verfügen Sie über eine uneingeschränkte Befugnis und Ermächtigung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Zusicherungen, Verpflichtungen und Anerkenntnisse für jedes solche Konto abzugeben. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist), die außerdem (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) "high net worth companies" sind oder (iii) sonstige Personen sind, denen diese Veröffentlichung auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden darf und die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen zusammen die "relevanten Personen").

Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von Vossloh („zukunftsgerichtete Aussagen“) enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Vossloh nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von Vossloh die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von Vossloh oder der Erfolg der Branchen, in denen Vossloh tätig ist, wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Vossloh übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der hierin besprochenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder in anderen Ländern dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, die Wertpapiere sind gemäß dem Securities Act registriert oder es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen vor. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin erwähnten Wertpapiere weder in Australien, Kanada oder Japan noch an oder für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden. Vossloh hat keine Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan registriert und beabsichtigt auch nicht, diese zu registrieren. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben. Exemplare dieses Dokuments dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt, veröffentlicht oder übermittelt werden.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.




Kontakt:
Vossloh Aktiengesellschaft
Investor Relations
Dr. Daniel Gavranovic
Tel.: +49-2392-52-609
E-Mail: Investor.relations@vossloh.com


Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: Vossloh Aktiengesellschaft
Vosslohstr. 4
58791 Werdohl
Deutschland
Telefon: +49 (0)2392 52 - 359
Fax: +49 (0)2392 52 - 219
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Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann. 

Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.


1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren. 

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