DGAP-News: Allianz SE
/ Schlagwort(e): Anleihe
Kein Angebot - Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen werden in den USA nicht veröffentlicht und dürfen in den USA nicht verbreitet werden. Die Mitteilung stellt kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in den USA oder in einer anderen Jurisdiktion und kein Verkaufsangebot an bzw. für Rechnung oder zugunsten von U.S.-amerikanischen Personen dar. Die Wertpapiere, auf die sich diese Mitteilung bezieht, wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder unter Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Registrierungspflicht in den USA oder in einer anderen Jurisdiktion angeboten oder verkauft werden.
Heute hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, die die steuerliche Behandlung von bestimmten, im Rahmen der Solvency II Regulierung vorgesehenen Eigenmitteln (sogenannte "Restricted Tier 1 Instrumente"), klarstellt. Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun möglich, Restricted Tier 1 Instrumente zur Deckung der Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II zu nutzen. Insbesondere ermöglicht diese Klarstellung deutschen Versicherungen, Restricted Tier 1 mit dem Zweck zu emittieren, die Tier 1 Eigenmittel zu erhöhen, oder existierende Instrumente, die den Anforderungen von Solvency I entsprechen, und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen ("Altanleihen"), zu ersetzen. Die Erlöse aus einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten könnten darüber hinaus auch für andere Zwecke, unter anderem die Ersetzung von Tier 2 Instrumenten oder von Anleihen, die nicht nachrangig sind (Senior Bonds), verwendet werden. Die Allianz hat bislang keine Entscheidung bezüglich einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten oder der Verwendung der Emissionserlöse einer potentiellen Emission solcher Instrumente getroffen. Insbesondere hat die Allianz keine Entscheidung bezüglich einer möglichen Kündigung von nachrangigen Anleihen inklusive von Altanleihen getroffen. Die Rückzahlung von Altanleihen und Tier 2 Instrumenten bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Allianz wird jedoch die Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen und die sich daraus für sie ergebenden Optionen prüfen. Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Keine Pflicht zur Aktualisierung Privatsphäre und Datenschutz
08.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Allianz SE |
Königinstr. 28 | |
80802 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)89 38 00 - 7555 |
E-Mail: | investor.relations@allianz.com |
Internet: | www.allianz.com |
ISIN: | DE0008404005 |
WKN: | 840400 |
Indizes: | DAX-30, EURO STOXX 50 |
Börsen: | Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1139235 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1139235 08.10.2020
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.