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Allianz SE · ISIN: DE0008404005 · EQS - Unternehmens-News (36 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1139235
08 Oktober 2020 06:01PM

Allianz SE: Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten


DGAP-News: Allianz SE / Schlagwort(e): Anleihe
Allianz SE: Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

08.10.2020 / 18:01
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Kein Angebot - Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen werden in den USA nicht veröffentlicht und dürfen in den USA nicht verbreitet werden. Die Mitteilung stellt kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in den USA oder in einer anderen Jurisdiktion und kein Verkaufsangebot an bzw. für Rechnung oder zugunsten von U.S.-amerikanischen Personen dar. Die Wertpapiere, auf die sich diese Mitteilung bezieht, wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder unter Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Registrierungspflicht in den USA oder in einer anderen Jurisdiktion angeboten oder verkauft werden.

 

Heute hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, die die steuerliche Behandlung von bestimmten, im Rahmen der Solvency II Regulierung vorgesehenen Eigenmitteln (sogenannte "Restricted Tier 1 Instrumente"), klarstellt. Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun möglich, Restricted Tier 1 Instrumente zur Deckung der Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II zu nutzen. Insbesondere ermöglicht diese Klarstellung deutschen Versicherungen, Restricted Tier 1 mit dem Zweck zu emittieren, die Tier 1 Eigenmittel zu erhöhen, oder existierende Instrumente, die den Anforderungen von Solvency I entsprechen, und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen ("Altanleihen"), zu ersetzen. Die Erlöse aus einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten könnten darüber hinaus auch für andere Zwecke, unter anderem die Ersetzung von Tier 2 Instrumenten oder von Anleihen, die nicht nachrangig sind (Senior Bonds), verwendet werden. Die Allianz hat bislang keine Entscheidung bezüglich einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten oder der Verwendung der Emissionserlöse einer potentiellen Emission solcher Instrumente getroffen. Insbesondere hat die Allianz keine Entscheidung bezüglich einer möglichen Kündigung von nachrangigen Anleihen inklusive von Altanleihen getroffen. Die Rückzahlung von Altanleihen und Tier 2 Instrumenten bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Allianz wird jedoch die Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen und die sich daraus für sie ergebenden Optionen prüfen.

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (x) die Aus-wirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Der Allianz Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

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