DGAP-Ad-hoc: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Immobilien NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. Coreo AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen Frankfurt am Main,19. April 2022 - Der Vorstand der Coreo AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 von EUR 17.540.460,00 um bis zu EUR 5.011.560,00 auf bis zu EUR 22.552.020,00 durch Ausgabe von bis zu 5.011.560 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 (einschließlich) gewinnberechtigt. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Innerhalb der Bezugsfrist (voraussichtlich vom 25. April 2022 bis 9. Mai 2022) können die Aktionäre die Neuen Aktien im Verhältnis 7 : 2 (sieben bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,10 beziehen. Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 21. April 2022 veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,10 angeboten werden. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 22. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, wertpapiertechnisch begleitet. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll der Stärkung der Kapitalausstattung der Gesellschaft dienen. Die Gesellschaft plant, mit den ihr aus dem Angebot zufließenden Mitteln in der Hauptsache weitere Tochtergesellschaften zu gründen und/oder (Mehrheits-)Beteiligungen zu erwerben und diesen sowie ggf. den bestehenden Mehrheitsbeteiligungen durch Ausleihungen oder der Vergabe von Darlehen den Erwerb von entsprechenden Bestandsimmobilien, bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden zu ermöglichen, um so das Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolio auszubauen.
Die Coreo AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein auf deutsche Gewerbe- und Wohnimmobilien fokussiertes und dynamisch wachsendes Immobilienunternehmen. Investitionen erfolgen in Immobilien mit erheblichem Wertsteigerungspotenzial bei bestehendem Entwicklungsbedarf, bevorzugt in Mittelzentren. Ziel ist der Aufbau eines effizient bewirtschafteten, renditestarken Immobilienportfolios.
Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Aktualisierungen dazu) treffen, das unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wird. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Coreo AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Kontakt: Coreo AG Andrea Glaab Investor Relations Grüneburgweg 18 D-60322 Frankfurt a. M. ir@coreo.de T: +49 (0) 69-21 93 96-0
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Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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