EQS-WpÜG: Technology Center Holding GmbH / Kontrollerlangung Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: Technology Center Holding GmbH Zielgesellschaft: MARNA Beteiligungen AG Aktien der MARNA Beteiligungen AG: International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2 Angaben der Bieterin: Am 4. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH („Bieterin“) durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) erlangt. Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 452.000 Stimmrechte von insgesamt 1.500.500 Stimmrechten der MARNA Beteiligungen AG. Dies entspricht rund 30,01 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1.500.500 ist in insgesamt 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse www.technologycenter-holding.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Heide, im Dezember 2023 Technology Center Holding GmbH
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