DGAP-Ad-hoc: 2G Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung 2G Energy AG plant Aktiensplit nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Heek, 21. April 2022 - Der Vorstand der 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der für den 3. Juni 2022 geplanten ordentlichen Hauptversammlung die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von EUR 4.485.000,00 um EUR 13.455.000,00 auf EUR 17.940.000,00 (§§ 207 ff. AktG) vorzuschlagen. Hierbei ist beabsichtigt, die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 13.455.000 neuen, auf den Inhabern lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchzuführen, sodass auf je eine alte Aktie drei neue Aktien ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind, vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung, ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Dabei ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der 2G Energy AG. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister werden automatisch für jede bestehende Aktie drei neue Aktien ausgegeben. Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2022 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich Ende April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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