DGAP-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Anleihe INCITY ERWIRBT AUSSERBÖRSLICH SCHULDVERSCHREIBUNGEN IM NENNWERT VON EUR 11,75 MIO. ZUM ZWECKE DER ENTWERTUNG ZURÜCK Frankfurt am Main, 19. Oktober 2021: Die InCity Immobilien AG ("InCity") erwirbt außerbörslich Schuldverschreibungen 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBF82) im Nennwert von EUR 11,75 Mio. zum Zwecke der Entwertung zurück. Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit mehreren Anleihegläubigern Kaufverträge über den außerbörslichen Rückkauf von Schuldverschreibungen 2018/2023 im Nennwert von insgesamt EUR 11,75 Mio. abgeschlossen, die von der InCity Immobilien AG im Dezember 2018 unter der ISIN DE000A2NBF82 begeben wurden. Die Schuldverschreibungen 2018/2023 haben eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren, werden mit 3 % p.a. verzinst und sind in den Handel im Teilbereich Quotation Bord des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die zurückgekauften Schuldverschreibungen zu entwerten. Der Rückkauf erfolgt zum Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zuzüglich Stückzinsen. Der Rückkauf wird voraussichtlich am 22. Oktober 2021 vollzogen. Mitteilende Person und Kontakt: Helge H. Hehl, CFA
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