DGAP-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis INCITY ERZIELT 2021 NACH VORLÄUFIGEN ZAHLEN EINEN KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS VON RUND EUR 1,0 MIO. SOWIE EINEN JAHRESÜBERSCHUSS VON RUND EUR 2,1 MIO. IM EINZELABSCHLUSS
Frankfurt am Main, 06. April 2022: Die InCity Immobilien AG („InCity") hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 nach vorläufigen, nicht testierten Zahlen einen Konzernjahresüberschuss (HGB) in Höhe von rund EUR 1,0 Mio. erzielt und damit die Ende Juni 2021 angepasste Ergebnisprognose, die für das Gesamtjahr von einem Konzernjahresüberschuss zwischen EUR 0,1 Mio. und EUR 0,6 Mio. ausging, leicht übertroffen. Im Einzelabschluss der Gesellschaft liegt der Jahresüberschuss (HGB) dagegen mit rund EUR 2,1 Mio. leicht unterhalb der angepassten Prognose von Ende Juni 2021 (zwischen EUR 2,3 Mio. und EUR 2,8 Mio.). Die Abweichungen gegenüber der angepassten Prognose resultieren auf Konzernebene unter Beachtung von sich wechselseitig aufhebenden Einmaleffekten im Wesentlichen daraus, dass im Vergleich zur angepassten Prognose maßgeblich Mehraufwendungen im Bereich Risikovorsorge für Alt- und Projektgesellschaften durch geringere als ursprünglich geplante nicht umlegbare operative Kosten in einzelnen Bestandsgesellschaften überkompensiert werden konnten (insgesamt EUR +0,5 Mio.). Auf Ebene des Einzelabschlusses der Gesellschaft sind die Abweichungen gegenüber dem oberen Ende der Prognose von Ende Juni 2021 vor allem durch in der angepassten Prognose nicht enthaltene Einmaleffekte im Beteiligungsergebnis begründet, die periodenfremde Abschreibungen auf Finanzanlagen (EUR -0,6 Mio.) und Verlustübernahmen einer Tochtergesellschaft (EUR -0,3 Mio.) betreffen. Diese wurden durch geringer als geplant ausfallende sonstige betriebliche Aufwendungen (EUR +0,2 Mio.) nur anteilig kompensiert. Mit Blick auf die Wertentwicklung des von InCity gehaltenen Immobilienportfolios ist weiterhin festzuhalten, dass das handelsrechtliche Ergebnis im Konzernabschluss dessen positive Wertentwicklung nicht widerspiegelt, da die substanziellen Wertsteigerungen des bestehenden Immobilienportfolios in der Rechnungslegung nach HGB nicht abgebildet werden, während sich gleichzeitig die planmäßigen Abschreibungen auf den Immobilienbestand in Höhe von rund EUR 1,9 Mio. im Berichtsjahr (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.) ergebnismindernd auswirken. Mitteilende Person und Kontakt: Helge H. Hehl, CFA Finanzvorstand (CFO) InCity Immobilien AG Beethovenstraße 71 60325 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 7191889 55 Email: ir@incity.ag
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