EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Anleihe HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft Da die Gesellschaft mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage ist, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, soll zur Abwendung einer drohenden Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit ein Mehrheitsbeschluss über die Umwandlung der Schuldverschreibungen in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG gefasst werden. Der Mehrheitsbeschluss ist, sofern er mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich. Die Anleihegläubiger können in der Zeit von Freitag, dem 26. Juli 2024, bis Montag, dem 29. Juli 2024, gemäß den in der Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung genannten Formerfordernissen abstimmen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich am 11. Juli 2024 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht. Artur Piotr Jedrzejewski Ende der Insiderinformation
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1943753 10.07.2024 CET/CEST
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